Rechtssicherheit bei Postings ohne Gegenleistung schaffen
"Dass Beiträge, die bezahlt werden, als Werbung gekennzeichnet werden müssen, ist eine Selbstverständlichkeit und muss auch in Zukunft erfolgen", erläuterte der Staatssekretär im Justizministerium, Gerd Billen, am 11.06.2019 im ZDF. "Aber wenn Dinge gepostet werden, für die es keine Gegenleistung gibt, können wir Rechtssicherheit schaffen, indem nicht alles und jedes schon aus Angst vor einer Abmahnung als Werbung gekennzeichnet wird."
Reaktion auf Hummels-Urteil
Das Justizministerium reagiert damit auf ein Urteil (BeckRS 2019, 7496), das Ende April 2019 Aufsehen erregt hatte: Die Influencerin Cathy Hummels musste sich für einen ihrer Instagram-Beiträge vor Gericht verantworten. Das Landgericht München I wies die Zivilklage eines Berliner Verbands ab.
Informierte Internetnutzer wüssten, dass Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge. Insofern handele es sich auch nicht um unlautere Werbung. Sogenannte Influencer sind für viele Jugendliche Idole und setzen in den sozialen Medien durch ihre große Reichweite Trends.
Redaktion beck-aktuell, 12. Juni 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
LG München I, Keine unzulässige Schleichwerbung in Posts von Influencern durch Verlinkung, BeckRS 2019, 7496
KG, Verpflichtung eines sogenannten Influencers auf Instagram zur Kennzeichnung von kommerziellen Zwecken dienenden Posts, BeckRS 2019, 410
LG Itzehoe, Verbotene Schleichwerbung durch Influencer-Marketing, MMR 2019, 186
Gerecke, Wettbewerbsrechtliche Grenzen für Blogger und Influencer, GRUR-Prax 2019, 69
Leeb/Maisch, Social-Media-Stars und -Sternchen im rechtsfreien Raum?, ZUM 2019, 29
Lettmann, Schleichwerbung durch Influencer Marketing – Das Erscheinungsbild der Influencer, GRUR 2018, 1206
Troge, Herausforderung: Influencer-Marketing, GRUR-Prax 2018, 87
LG Hagen, Kennzeichnungspflichten und Werbeverbote im Influencer Marketing, MMR 2018, 106
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG München I, Influencerin muss unbezahlte Produktpostings auf Instagram nicht als Werbung kennzeichnen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.04.2019, becklink 2012957
LG Karlsruhe untersagt Schleichwerbung durch "Taggen" von Instagram-Fotos ohne Werbekennzeichnung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.03.2019, becklink 2012622
KG, Blogger und Influencer müssen in sozialen Medien wettbewerbsrechtliche Grenzen beachten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.01.2019, becklink 2012034