Indisches Gericht: Frauen müssen Zutritt zu Hindu-Tempel bekommen

Ein bedeutender Hindu-Tempel in Indien darf Frauen nicht mehr den Zutritt verwehren. Das entschied der Oberste Gerichtshof des südasiatischen Landes am 28.09.2018 in Neu Delhi. Frauen im "Menstruationsalter" von etwa zehn bis 50 Jahren dürfen seit Jahrhunderten den Sabarimala-Tempel, ein Pilgerziel auf einem Berg in einem Tigerreservat im südindischen Bundesstaat Kerala, nicht betreten. Die Keuschheit der Tempel-Gottheit Ayappa soll damit geschützt werden. Zudem gelten menstruierende Frauen im Hinduismus als unrein und werden während ihrer Periode aus vielen Tempeln ausgeschlossen.

Verbannung von Frauen aus Tempel verletzt Gleichheitssatz

Ihre traditionelle Verbannung aus dem Sabarimala-Tempel verletze den Gleichheitssatz, argumentierte die Mehrheit der fünf Richter. Die Praxis falle nicht unter Religionsfreiheit, weil die Ayappa-Verehrer keine eigene Konfession darstellten. Der Hinduismus umfasst viele verschiedene Traditionen mit je eigenen Gottheiten.

Zuvor Strafbarkeit von gleichgeschlechtlichem Sex und von Ehebruch für verfassungswidrig erklärt

In den letzten Tagen vor der Pensionierung des Chefrichters Dipak Misra hat das Gericht eine Reihe von bedeutenden Urteilen gefällt und einige Gesetze aus der britischen Kolonialzeit kassiert. Unter anderem hatte es vor wenigen Wochen ein Gesetz aus dem Jahr 1862, das gleichgeschlechtlichen Sex unter Strafe stellte, für verfassungswidrig erklärt. Erst am 27.09.2018 hatten Misra und vier seiner Kollegen entschieden, dass ein noch zwei Jahre älteres Ehebruch-Gesetz, das Geschlechtsverkehr eines Mannes mit einer verheirateten Frau ohne das Einverständnis des Ehemannes strafbar machte, die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen verletze.

Redaktion beck-aktuell, 1. Oktober 2018 (dpa).

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