Indisches Gericht erlaubt größte biometrische Datenbank der Welt

Indiens Oberster Gerichtshof hat das Ausweisprogramm Aadhaar, bei dem die biometrischen Daten von mehr als einer Milliarde Menschen gespeichert werden, für zulässig erklärt. Es hatte eine Reihe von Klagen gegen das Programm gegeben, unter anderem wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre. Das Gericht sah dieses Grundrecht als ausreichend geschützt an, setzte in seinem Urteil am 26.09.2018 allerdings einige Grenzen, wie mehrere Reporter übereinstimmend aus dem Gerichtssaal berichteten.

Scans der Iris und Fingerabdrücke gespeichert

Die meisten der 1,3 Milliarden Bürger Indiens haben inzwischen einen Aadhaar-Personalausweis mit einer zwölfstelligen Nummer, unter der in einer zentralen Datenbank persönliche und biometrische Daten gespeichert sind – darunter Scans der Iris sowie Fingerabdrücke.

Gericht: Verknüpfung mit Bankkonto und Handy-Nummer unzulässig

Das Gericht ordnete an, dass die Aadhaar-Nummer nicht mit dem Bankkonto und der Handy-Nummer verknüpft und nicht von Privatunternehmen und Schulen verlangt werden darf. Eine Verknüpfung etwa mit der Steuernummer sah eine Mehrheit der fünf Richter aber als verfassungskonform an.

Aadhaar soll Betrug bei Sozialleistungen verhindern

Aadhaar ("Fundament" auf Hindi) war 2009 eingeführt worden, um Betrug bei Sozialleistungen zu verhindern. Die Regierung von Premierminister Narendra Modi – seit 2014 im Amt – baute das Programm deutlich aus und machte den Ausweis für immer mehr Leistungen verpflichtend.

Technische Probleme blockieren Reisrationen für Arme

Probleme mit der Ausführung des Systems führen allerdings etwa dazu, dass arme Inder dringend benötigten, subventionierten Reis nicht bekommen. Aktivisten führen darauf einige Hungertode zurück. Auch haben sich offenbar wiederholt Hacker Zugang zur Datenbank verschaffen können. Manche Kritiker sprechen zudem von einem Überwachungsstaat.

Redaktion beck-aktuell, 26. September 2018 (dpa).

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