Indien: Oberstes Gericht stoppt Rinderhandel-Verbot

Indiens Oberster Gerichtshof hat das von der Regierung verhängte landesweit geltende Verbot des Handels mit Rindern als Schlachtvieh ausgesetzt. Das Gericht in der Hauptstadt Neu Delhi bestätigte damit am 12.07.2017 eine Entscheidung des obersten Gerichts des Bundesstaates Tamil Nadu, wonach die Maßnahme das Recht der Menschen verletze, frei über ihre Nahrung zu entscheiden. Die Regierung habe angekündigt, die Regeln zu überarbeiten, sagte der Kläger Abdul Faheem Qureshi, Chef eines muslimischen Fleischhandelsverbands, gegenüber Medienvertretern.

Kritiker: De-facto-Rindfleischverbot diskriminiert Muslime

Dem Verbot zufolge war der Handel mit Rindern auf Viehmärkten nur dann erlaubt, wenn die Tiere als Milchkühe oder zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wurden. Kritiker werfen der hindu-nationalistischen Regierung der Partei BJP vor, die Maßnahme sei ein De-Facto-Rindfleischverbot und diskriminiere Muslime und andere religiöse Minderheiten. Die Regierungen einiger Bundesstaaten mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil hatten sich geweigert, das Verbot umzusetzen.

Kühe gelten für Hindu-Mehrheit als heilig

Für die Hindu-Mehrheit Indiens sind Kühe heilig. In den meisten Bundesstaaten ist es verboten, sie zu schlachten. Seit die BJP im Jahr 2014 die Macht übernahm, hat es vermehrt Übergriffe radikaler Hindus auf Muslime mit der Begründung gegeben, diese würden Kühe schlachten, ihr Fleisch verkaufen oder es essen. Auch die Fleisch- und Lederexporteure des Landes hatten protestiert. Indien ist einer der weltweit größten Exporteure von Rindfleisch. Dieses stammt offiziell allerdings ausschließlich von Wasserbüffeln.

Redaktion beck-aktuell, 12. Juli 2017 (dpa).

Mehr zum Thema