Indien: Oberstes Gericht erklärt Privatsphäre zum Grundrecht

Indiens Oberster Gerichtshof hat das Recht auf Privatsphäre zu einem Grundrecht erklärt. Diese einstimmige Entscheidung der neun zuständigen Richter verkündete das Gericht in der Hauptstadt Neu Delhi am 24.08.2017, wie die Klägeranwälte Journalisten erklärten. Ihre Mandanten hatten gegen das vor sieben Jahren eingeführte Identifikationsprogramm “Aadhaar“ geklagt.

Kritiker des Identifikationsprogramms “Aadhaar“ befürchten Datenmissbrauch

Jeder indische Bürger soll nach diesem staatlichen Programm eine zwölfstellige Identifikationsnummer sowie einen Personalausweis mit persönlichen und biometrischen Daten bekommen - darunter Scans der Iris beider Augen und alle zehn Fingerabdrücke. Die Aadhaar-Nummer muss mittlerweile bei Steuererklärungen und zum Bezug staatlicher Sozialleistungen angegeben sowie mit Bankkonten verknüpft werden. Mehr als eine Milliarde Inder sind bereits in der zentralen Aadhaar-Datenbank erfasst. Kritiker befürchten Missbrauch und Diebstahl persönlicher Daten.

Recht auf Privatsphäre nunmehr Grundrecht

Es war zunächst unklar, welche Auswirkungen die Gerichtsentscheidung auf das Aadhaar-Programm haben wird. Sie hebt allerdings frühere Entscheidungen des Obersten Gerichts von 1954 und 1962 auf, nach denen das Recht auf Privatsphäre in Indien nicht als Grundrecht galt. Die Freiheitssphäre des Einzelnen ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie als Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.

Redaktion beck-aktuell, 24. August 2017 (dpa).