Indiens Oberster Gerichtshof hat am 22.08.2017 die islamische Scheidung durch das Verstoßen der Frau verboten. Eine Ehe zwischen Muslimen galt in Indien bisher als geschieden, wenn der Mann drei Mal innerhalb kurzer Zeit das Wort “Talaq“ (Verstoßung) aussprach. Dies sei wegen Verletzung des Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz verfassungswidrig und entspreche zudem nicht der Lehre des Korans. Dies teilte Zakia Soman von der muslimischen Frauenorganisation “Bharatiya Muslim Mahila Andolan“, die zu den Klägern gehörte, vor Reportern mit.
Richter: Praxis des "Verstoßens" auch nicht mit der Lehre des Korans vereinbar
Muslime machen etwa 14% der rund 1,3 Milliarden Einwohner Indiens aus. Für sie gilt ein eigenes religiöses Personenrecht. Das Gremium, das über die Einhaltung dieser Gesetze wacht, das “All India Muslim Personal Law Board“, hatte sich gegen ein Verbot des umstrittenen Scheidungsbrauches ausgesprochen. Es handle sich um eine religiöse Angelegenheit, für die das Gericht nicht zuständig sei. Die für den Fall zuständigen fünf Richter, die fünf unterschiedlichen Religionen angehören, entschieden allerdings Medienberichten zufolge mehrheitlich, dass “Triple Talaq“ auch gegen die Lehre des Korans verstößt.
Medien sprechen von Sieg für die Geschlechtergleichheit
Premierminister Narendra Modi twitterte, die Entscheidung sei “historisch“. Indische Medien sprachen von einem großen Sieg für die Geschlechtergleichheit. Muslimische Männer haben in Indien ihre Ehefrauen in den vergangenen Jahren durch dreimaliges Aussprechen von “Talaq“ etwa per Telefon, E-Mail oder SMS verstoßen. In vielen mehrheitlich muslimischen Ländern gibt es diesen Brauch nicht.
Redaktion beck-aktuell, 22. August 2017 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
Indien: Oberstes Gericht stoppt Rinderhandel-Verbot, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.07.2017, becklink 2007256
Indiens Oberstes Gericht revidiert: Ganges ist juristisch doch kein Lebewesen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.07.2017, becklink 2007235
Indien: Gericht erklärt Ganges zu einem Lebewesen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.03.2017, becklink 2006138
Gruppenvergewaltigung in Indien: Oberstes Gericht erhält Todesstrafe aufrecht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.05.2017, becklink 2006558
Indien: Vergewaltigern einer Studentin droht nach Schuldspruch Todesstrafe Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.09.2013, becklink 1028529