Indiens Oberstes Gericht revidiert: Ganges ist juristisch doch kein Lebewesen

Der indische Fluss Ganges gilt nun doch nicht gesetzlich als Lebewesen. Der Oberste Gerichtshof Indiens hob am 07.07.2017 ein Urteil des höchsten Gerichts des Bundesstaates Uttarakhand vom März 2017 auf. Dieses hatte entschieden, Vergehen an der von vielen Indern verehrten Lebensader und ihres Nebenflusses Yamuna seien ebenso zu ahnden wie solche gegen Menschen. Es hatte Ganges und Yamuna zu juristischen Personen erklärt und öffentliche Vormunde ernannt.

Flussanwohner hatte gegen Privatunternehmen geklagt

Die Regierungen des nordindischen Bundesstaates sowie des Landes hatten mit dem Argument Berufung eingelegt, das Urteil sei gesetzlich unhaltbar. Das Oberste Gericht in der Hauptstadt Neu Delhi hob das Urteil nun auf und beschloss, den Fall zur Verhandlung anzunehmen. Klägeranwalt Manoj Chandra Pant bestätigte einen entsprechenden Medienbericht. Pants Mandant, ein Anwohner des Yamuna, hatte wegen unerlaubter Eingriffe von Privatunternehmen am Ufer des Flusses geklagt.

Wasser des Ganges ist Millionen Indern heilig

Für Hunderte Millionen Menschen ist das Wasser des Ganges von großer Bedeutung, etwa für religiöse Zeremonien und die Landwirtschaft. Allerdings werden ein Großteil der Abwässer entlang des Flusses sowie belastete Industrieabwässer ungefiltert in den Ganges und seine Nebenflüsse geleitet. Im März 2017 hatte Neuseeland als erstes Land der Welt einen Fluss zur juristischen Person erklärt - den Whanganui River.

Redaktion beck-aktuell, 11. Juli 2017 (dpa).