Auch nach dem Brexit sollen britische Staatsbürger weiterhin als Beamte in Deutschland arbeiten können. Der Bundestag verabschiedete am Abend des 27.09.2018 ein Gesetz, wonach Staatsdiener ihren Beamtenstatus unabhängig von der Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Der Bundesrat muss dieser Regelung allerdings auch noch zustimmen.
Redaktion beck-aktuell, 28. September 2018 (dpa).