In Deutschland keine Entlassung britischer Beamter nach Brexit

Auch nach dem Brexit sollen britische Staatsbürger weiterhin als Beamte in Deutschland arbeiten können. Der Bundestag verabschiedete am Abend des 27.09.2018 ein Gesetz, wonach Staatsdiener ihren Beamtenstatus unabhängig von der Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Der Bundesrat muss dieser Regelung allerdings auch noch zustimmen.

Bisher grundsätzlich Entlassung

Bislang müssen Beamte grundsätzlich entlassen werden, wenn sie keine Staatsangehörigkeit eines EU-Landes mehr besitzen. Ausnahmeregelungen gab es bislang nur für den Bund. Jetzt soll den Bundesländern und Kommunen für ihre Beamten die gleiche gesetzliche Möglichkeit eröffnet werden.

Redaktion beck-aktuell, 28. September 2018 (dpa).

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