Als erstes Bundesland hat Brandenburg im Jahr 2019 ein Paritätsgesetz für mehr Gleichstellung bei Wahllisten der Parteien beschlossen – seit dem 30.06.2020 ist es in Kraft. Bei künftigen
Landtagswahlen soll es dafür sorgen, dass gleich viele Frauen und
Männer auf den Kandidatenlisten der Parteien berücksichtigt werden. Allerdings steht noch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts
Brandenburg aus. An dieses hatten sich die Piratenpartei, die NPD, die AfD und eine
Privatperson mit dem Ziel gewandt, das
Paritätsgesetz zu kippen.
Grundsatzurteil auch des Thüringer Verfassungsgerichts erwartet
Auch Thüringen änderte sein Landeswahlgesetz 2019, um mehr Frauen ins
Parlament zu bringen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kündigte
aber nach seiner Wiederwahl im März 2020 an, die Paritätsregelung außer
Kraft zu setzen, um Pläne für eine vorgezogene Landtagswahl 2021
rechtlich nicht zu gefährden. Das Thüringer Verfassungsgericht fällt
Mitte Juli 2020 ein Grundsatzurteil zu dem Thema.
Paritätsregelung auch in mehreren anderen Bundesländern Thema
In mehreren Bundesländern wird über eine Paritätsregelung diskutiert.
So gibt es dazu in Berlin Überlegungen in der rot-rot-grünen
Koalition. In Bremen vereinbarte Rot-Grün-Rot im Koalitionsvertrag,
ein Gesetz nach Brandenburger Modell zu prüfen. In Hamburg soll sich
die neue Bürgerschaft für ein solches Gesetz einsetzen.
Redaktion beck-aktuell, 30. Juni 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Meyer, Verbietet das Grundgesetz eine paritätische Frauenquote bei Listenwahlen zu Parlamenten?, NVwZ 2019, 1245
Morlok/Hobusch, Sinnvoll heißt nicht verfassungsgemäß - zu Meyers Kritik an der Paritätskritik, NVwZ 2019, 1734
Bundesschiedsgericht, Frauenquote bei der Aufstellung von Kandidatenlisten für Landtags- und Bundestagswahlen, NVwZ-RR 1999, 545
Aus dem Nachrichtenarchiv beck-aktuell
Thüringer Paritätsgesetz soll erst nach Wahl 2021 in Kraft treten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.03.2020, becklink 2015679