Brandenburgs Paritätsgesetz in Kraft getreten

Als erstes Bundesland hat Brandenburg im Jahr 2019 ein Paritätsgesetz für mehr Gleichstellung bei Wahllisten der Parteien beschlossen – seit dem 30.06.2020 ist es in Kraft. Bei künftigen Landtagswahlen soll es dafür sorgen, dass gleich viele Frauen und Männer auf den Kandidatenlisten der Parteien berücksichtigt werden. Allerdings steht noch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts Brandenburg aus. An dieses hatten sich die Piratenpartei, die NPD, die AfD und eine Privatperson mit dem Ziel gewandt, das Paritätsgesetz zu kippen.

Grundsatzurteil auch des Thüringer Verfassungsgerichts erwartet

Auch Thüringen änderte sein Landeswahlgesetz 2019, um mehr Frauen ins Parlament zu bringen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kündigte aber nach seiner Wiederwahl im März 2020 an, die Paritätsregelung außer Kraft zu setzen, um Pläne für eine vorgezogene Landtagswahl 2021 rechtlich nicht zu gefährden. Das Thüringer Verfassungsgericht fällt Mitte Juli 2020 ein Grundsatzurteil zu dem Thema.

Paritätsregelung auch in mehreren anderen Bundesländern Thema

In mehreren Bundesländern wird über eine Paritätsregelung diskutiert. So gibt es dazu in Berlin Überlegungen in der rot-rot-grünen Koalition. In Bremen vereinbarte Rot-Grün-Rot im Koalitionsvertrag, ein Gesetz nach Brandenburger Modell zu prüfen. In Hamburg soll sich die neue Bürgerschaft für ein solches Gesetz einsetzen.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juni 2020 (dpa).