Implantateregister soll mehr Sicherheit und Transparenz bringen

Die Bundesregierung will die Sicherheit und Qualität von Implantaten verbessern. Dafür soll ein verbindliches bundesweites Implantateregister eingerichtet werden. Wie die Regierung am 03.04.2019 mitteilte, hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die ersten Implantate, die erfasst werden sollen, sind Hüft- und Knieprothesen sowie Brustimplantate.

Mehr Transparenz in Bezug auf Haltbarkeit und Qualität

Bei Komplikationen mit dem jeweiligen Produkt könnten betroffene Patienten in Zukunft schneller informiert werden, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Außerdem schaffe das Register Transparenz bezüglich der Haltbarkeit und Qualität der Produkte und der Versorgungsqualität in den Kliniken.

Teilnahme an Register verpflichtend

Die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, betroffene Patienten sowie die Hersteller von Implantaten werden nach den Plänen der Bundesregierung zur Teilnahme an diesem Register verpflichtet. Die Hersteller müssten relevante Produktinformationen in einer Datenbank erfassen. Auch alle Implantationen sollen verbindlich erfasst werden. Dadurch hätten Behörden die Möglichkeit, Produktauffälligkeiten optimal zu analysieren und ihnen, wenn nötig, nachzugehen. Die bislang bestehenden freiwilligen Register, wie etwa das Endoprothesenregister, sollen in ein einheitliches nationales Implantateregister überführt werden. Der Betrieb soll am 01.07.2021 starten.

Medizinische Innovationen sollen schneller verfügbar sein

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Regelungen, um medizinische Innovationen schneller in die Versorgung zu bringen. Damit setze die Bundesregierung ein Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden soll beschleunigt werden. Die Aufsichtsrechte des Bundesgesundheitsministeriums würden gestärkt.

Redaktion beck-aktuell, 3. April 2019.