Im Januar 2019 erste Dieselfahrer-Klage am BGH

Der Bundesgerichtshof verhandelt am 09.01.2019 erstmals über die Klage eines Autokäufers im Diesel-Abgasskandal. Das teilte das Gericht am 09.10.2018 in Karlsruhe mit. In dem Fall geht es um einen Skoda-Fahrer, der bei seinem Autohändler einen Preisnachlass durchsetzen will. Er verlangt rund 5.500 Euro des gezahlten Kaufpreises von 26.770 Euro zurück (Az.: VIII ZR 78/18). In den Vorinstanzen – zuletzt am Oberlandesgericht Dresden (NZV 2018, 269) – hatte der Mann keinen Erfolg.

OLG Dresden: Vorwürfe nicht nachgewiesen

Das 2013 erworbene Dieselauto des Klägers hatte eine illegale Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung im Normalbetrieb auf der Straße reduziert und damit für einen erhöhten Ausstoß schädlicher Stickoxide sorgt. Ein anderer Skoda-Vertragshändler hatte daraufhin die Motorsoftware aktualisiert. Der Kläger macht geltend, dass ihm dadurch technische Nachteile entstanden seien. Außerdem sei sein Auto wegen des Abgasskandals generell mit einem Makel behaftet. Das OLG Dresden hatte entschieden, dass er beide Vorwürfe nicht konkret nachgewiesen habe. Vage Befürchtungen und hypothetische Möglichkeiten seien nicht ausreichend.

BGH-Urteil wird Linie für gleiche Sachverhalte vorgeben

Der Fall ist schon seit geraumer Zeit beim BGH anhängig, war bisher aber noch nicht terminiert worden. Ein Urteil des BGH ist hier bedeutsam, weil es die Linie vorgibt für künftige Entscheidungen bei gleichen Sachverhalten. Allerdings stehen in dem Skandal noch viele verschiedene Fragen im Raum, die nach und nach geklärt werden dürften. Mit einem einzigen Grundsatzurteil, das alle Fragen auf einen Schlag klärt, ist daher nicht zu rechnen.

Redaktion beck-aktuell, 10. Oktober 2018 (dpa).

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