Mord bejaht: Lebenslang nach illegalem Autorennen mit zwei Toten
© dpa | Marijan Murat

Etwas über ein Jahr nach einem illegalen Autorennen mit zwei Toten in Ludwigsburg ist der Unfallverursacher wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Warum der Fall juristisch als besonders heikel gilt.

Der Mann hatte sich vor einem Jahr mit seinem Bruder in Ludwigsburg ein Rennen geliefert - sein Wagen hatte das Auto zweier junger Frauen gerammt. Der Bruder, der einen zweiten Wagen gefahren haben soll, muss wegen versuchten Mordes für 13 Jahre in Haft. Der Cousin erhielt eine Bewährungsstrafe, weil er bei dem fatalen Crash im zweiten Auto saß (Urteil vom 7.4.2026 - 19 Ks 354 Js 30716/25).

Monatelang hatten sich die Kammer des LG Stuttgart, Angehörige, Anwältinnen und Anwälte und zahlreiche Besucherinnen und Besucher im Prozess gegen die zwei angeklagten Fahrer und ihren Cousin Videos angeschaut, es wurden Gutachten in Auftrag gegeben, Zeugen gehört und Einlassungen verlesen. Im Zentrum stand dabei stets die Frage, ob der Fahrer als Mörder verurteilt oder ob der Fall juristisch anders bewertet wird.

Angeklagt waren zwei Brüder im Alter von 33 und 35 Jahren sowie ihr 26-jähriger Cousin. Nach Überzeugung des Gerichts verabredeten sich die drei Männer am Abend des 20. März 2025 zu einem illegalen Rennen in der Ludwigsburger Innenstadt. Sie rasten durch eine Bahnhofsunterführung, bremsten, stimmten sich ab und beschleunigten erneut - teils in einer Tempo-50-Zone. Dabei filmten sie sich und feuerten sich an. Schließlich rammte der jüngere Bruder mit mehr als 130 Kilometern pro Stunde das Auto von zwei Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren, die gerade eine Tankstelle verlassen wollten und bei dem Unfall ums Leben kamen.

Mit dem Urteil folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft. Der mutmaßliche Unfallverursacher habe kurz vor dem Aufprall Vollgas gegeben, obwohl er die lebensgefährliche Situation erkannt habe, hatte diese argumentiert.

Angeklagte räumen Verantwortung ein

Die Verteidiger hatten die Mordvorwürfe zurückgewiesen. Sie bestritten, dass die Angeklagten den Tod anderer billigend in Kauf genommen hätten und plädierten auf fahrlässige Tötung. Die Angeklagten selbst räumten teils Verantwortung ein, bestritten jedoch, jemanden bewusst gefährdet zu haben.

Juristisch ist der Fall heikel: Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 sind illegale Autorennen gemäß § 315d StGB ausdrücklich strafbar. Bei Todesopfern drohen mehrjährige Haftstrafen, in besonders schweren Fällen auch eine Verurteilung wegen Mordes. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Fahrer den Tod anderer nicht nur für möglich hält, sondern ihn zumindest billigend in Kauf nimmt. In der Vergangenheit haben Gerichte in ähnlichen Fällen unterschiedlich entschieden - von fahrlässiger Tötung bis hin zu Mordurteilen.

Über den Einzelfall hinaus verweist der Prozess auf ein anhaltendes Problem. Trotz verschärfter Gesetze registriert die Polizei wieder mehr illegale Autorennen. In Baden-Württemberg wurden 2024 insgesamt 433 Fälle erfasst, im ersten Halbjahr 2025 bereits 293 - ein deutlicher Anstieg, auch durch intensivere Kontrollen.

LG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2026 - 19 Ks 354 Js 30716/25

Redaktion beck-aktuell, sst, 7. April 2026 (dpa).

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