Der Rechtsausschuss des Bundestages hat eine wesentliche Änderung an einem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 18/10145) beschlossen, mit dem illegale Autorennen von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat werden sollen. Danach soll sich nicht nur strafbar machen, wer ein nicht erlaubtes illegales Autorennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, sondern auch, wer "sich mit seinem Auto mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".
Bloße Geschwindigkeitsüberschreitung soll nicht erfasst sein
Erfasst werden sollen, wie es in der Begründung heißt, also die Fälle, in denen nur "ein einziges Fahrzeug objektiv und subjektiv ein Kraftfahrzeugrennen nachstellt". Dagegen sollen bloße Geschwindigkeitsüberschreitungen "nicht von der Strafbarkeit umfasst werden, auch wenn sie erheblich sind".
Auch Versuch illegalen Autorennens soll strafbar werden
Strafbar soll zudem schon der Versuch werden, ein illegales Rennen durchzuführen, auch wenn es dann nicht stattfindet. Damit soll verhindert werden, dass Organisatoren straflos davonkommen, wenn die Polizei von dem Vorhaben erfährt und es unterbindet.
Bundestagsplenum muss noch abschließend entscheiden
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten im Rechtsausschuss für den so geänderten Gesetzentwurf. Bündnis 90/Die Grünen, die in einem Antrag (BT-Drs. 18/12558) eine noch weitergehende Strafbarkeit verkehrswidrigen Verhaltens verlangt hatten, enthielten sich. Der Fraktion Die Linke ging zu weit, dass neben der Gefährdung von Personen auch die Gefährdung von Gegenständen von besonderem Wert die Strafbarkeit begründen soll. Deshalb stimmten ihre Vertreter im Ausschuss gegen den Gesetzentwurf. Der Grünen-Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Am 29.06.2017 berät das Plenum des Bundestags abschließend über den Gesetzentwurf und den Antrag.
Redaktion beck-aktuell, 28. Juni 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs.
18/10145) sowie den Antrag der Bündnisgrünen (BT-Drs.
18/12558) finden Sie auf der Internetseite des Bundestages als pdf-Datei hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
Jansen, Der Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit bei nicht genehmigten Autorennen - eine systematische Betrachtung, NZV 2017, 214
Mitsch, Die Strafbarkeit illegaler Rennen de lege lata et ferenda, DAR 2017, 70
Aus dem Nachrichtenarchiv
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