Streit um maritime Grenzen endete 2012 zugunsten Nicaraguas
Grundlage des Verfahrens ist ein Urteil des UN-Gerichts von 2012. Damals hatte der Gerichtshof auch im Streit um die maritimen Grenzen zugunsten Nicaraguas entschieden. Danach wurde dem Land eine breite Zone vor der Westküste als exklusives Wirtschaftsgebiet zugesprochen einschließlich der Fischereirechte und des Zugangs zu Öl- und Erdgasvorkommen. Doch diese Zone grenzt an kolumbianische Hoheitsgewässer.
Nicaragua beklagte fortdauernde Verstöße Kolumbiens
Nicaragua hatte Klage eingereicht, da sich Kolumbien nicht an das Urteil gehalten habe. Kolumbianische Schiffe auch von der Marine würden seit 2013 regelmäßig in seinen Gewässern patrouillieren, eigene Fischerboote schützen und Meeresforschungen ausführen. Auch habe das Land Fischereilizenzen für die Zone ausgegeben.
Nicaragua im Recht – Vorgenommene Grenzkorrektur allerdings rechtswidrig
Die Richter erklärten nun, dass das ein deutlicher Verstoß gegen das internationale Recht sei. Kolumbien müsse dies "unverzüglich beenden". Kolumbien hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Seine Schiffe sorgten für den ökologischen Schutz. Außerdem müsse die Marine im Kampf gegen den internationalen Drogenhandel dort anwesend sein. In einem Punkt aber gaben die Richter Kolumbien Recht: Nicaragua habe unrechtmäßig eine Grenzkorrektur vorgenommen. Es hatte einen Teil der internationalen Gewässer zu seinem Hoheitsgebiet erklärt. Das sei unrechtmäßig, stellte das Gericht fest.