ICPEN-Konferenz: Enge Kooperation der Rechtsdurchsetzungsbehörden im digitalen Zeitalter immer wichtiger

Auf der Frühjahrskonferenz des International Consumer Protection and Enforcement Network (ICPEN) unter der Präsidentschaft des Bundesjustizministeriums (BMJV) haben sich Ende April 2017 zahlreiche Vertreter internationaler Rechtsdurchsetzungsbehörden über die Herausforderungen des Verbraucherschutzes in einer digitalen Welt ausgetauscht. Staatssekretär Gerd Billen habe dabei die Notwendigkeit einer engen Kooperation der Rechtsdurchsetzungsbehörden betont, so das BMJV in einer Pressemitteilung vom 28.04.2017.

Billen: Enge Kooperation der Rechtsdurchsetzungsbehörden erforderlich

"Die Digitalisierung mit ihren grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen erfordert eine enge Kooperation der Rechtsdurchsetzungsbehörden. Das ICPEN-Netzwerk praktiziert die internationale Zusammenarbeit bereits seit 25 Jahren. Für die kommenden Jahre ist es umso wichtiger, koordinierte Durchsetzungsmaßnahmen weiter zu entwickeln und zu stärken", so Billen.

ICPEN ist informelles internationales Netzwerk von Rechtsdurchsetzungsbehörden

Wie das Ministerium erläutert, ist ICPEN ein informelles internationales Netzwerk von Rechtsdurchsetzungsbehörden aus über 60 Ländern, das die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher weltweit schützen und grenzüberschreitende unlautere Geschäftspraktiken unterbinden soll. Dieses Ziel werde durch den regen Austausch der Netzwerkmitglieder sowie die stetige Projektarbeit zu verbraucherpolitisch relevanten Themen erreicht. Durch den Austausch und die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit könnten verbraucherrelevante Entwicklungen frühzeitig identifiziert und gemeinsame Projekte effektiv weltweit in Angriff genommen werden, wie etwa zuletzt mit der gemeinsamen Marktuntersuchung zu Online-Bewertungen auf Vergleichsportalen oder dem jährlichen Aufklärungsmonat ("Fraud Prevention Month") für Verbraucher, in diesem Jahr zu Betrugsmaschen beim Online-Kauf.

Redaktion beck-aktuell, 2. Mai 2017.

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