Horst Mahler soll im Herbst aus dem Gefängnis entlassen werden

Der ehemalige NPD-Anwalt und Holocaust-Leugner Horst Mahler soll im Herbst 2020 aus mehrjähriger Haft entlassen werden. Das sagte ein Sprecher des Brandenburger Justizministeriums am 01.10.2020, zuvor hatte die Tageszeitung "taz" darüber berichtet. Das Entlassungsdatum aus der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel sei der 27.10.2020.

Mahler soll fünf Jahre keine Texte veröffentlichen dürfen

Dem Zeitungsbericht zufolge wird noch über Führungsauflagen gestritten, die der 84-Jährige in Freiheit erhalten soll. Die zuständige Staatsanwaltschaft München II soll Mahler demnach in den kommenden fünf Jahren die Veröffentlichung "von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien" verbieten. Im Bericht heißt es, Mahler könne das nur umgehen, wenn er seine Beiträge eine Woche vor dem Erscheinen dem Staatsschutz beim Landeskriminalamt Brandenburg vorlege. Auf seiner Webseite seien ihm Veröffentlichungen komplett verboten.

Mahler kritisiert Veröffentlichungsverbot als Grundrechtsverletzung

Auf seiner Internetseite wehrt sich Mahler gegen die Auflagen. Ein solches Verbot stelle "eine Umgehung des Art. 18 GG dar, der den Entzug der Grundrechte (Verwirkung) mit Ausschließlichkeit dem Bundesverfassungsgericht zuweist".

Hohe Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts

Mahler war einst Mitbegründer der linksextremistischen Rote Armee Fraktion (RAF) und wandte sich später dem Rechtsextremismus zu. Seit 2009 verbüßt er in Brandenburg/Havel eine Gesamtstrafe von zehn Jahren und zwei Monaten wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts. Wegen seines schlechten Gesundheitszustands erhielt er im Sommer 2015 Haftverschonung, die Aussetzung der Reststrafe wurde aber später aufgehoben. Nach der Haftunterbrechung war Mahler 2017 nach Ungarn geflohen und hatte dort vergeblich Asyl beantragt. Nach seiner Auslieferung kam er wieder ins Gefängnis in Brandenburg.

Redaktion beck-aktuell, 2. Oktober 2020 (dpa).

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