Homeoffice-Pflicht läuft mit Bundesnotbremse aus

Arbeitgeber müssen ab Juli aller Voraussicht nach kein Homeoffice mehr anbieten. Die entsprechende Pflicht läuft zum Monatsende aus, und Absichten, sie zu verlängern, gibt es nach Angaben aus der Bundesregierung nicht. "Die gesetzliche Homeoffice-Pflicht ist Teil des Infektionsschutzgesetzes, besser bekannt als Notbremse, und wird Ende Juni auslaufen", sagte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) der "WirtschaftsWoche".

Arbeitgeber mussten Homeoffice anbieten

Dass eine Verlängerung der sogenannten Bundesnotbremse, die konkrete bundesweite Corona-Regeln vorschreibt, nicht geplant ist, hatte die Regierung schon Ende Mai angekündigt. Arbeitgeber mussten der Vorgabe zufolge Homeoffice anbieten, "wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen".

Regeln im Betrieb nunmehr im Fokus

Nach Angaben des Arbeitsministeriums wird im Moment über Regeln am Arbeitsplatz nach der Homeoffice-Pflicht beraten. Das Homeoffice habe einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz geleistet, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Ihren Angaben zufolge will das Ministerium nun die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Flächen-, Abstands- und Maskenvorgaben für den Arbeitsplatz macht und ebenfalls Ende des Monats auslaufen würde, anpassen und verlängern.

"Grundlegende Vorgaben" am Arbeitsplatz

Eine Homeoffice-Pflicht ist auch in dieser Verordnung nach einem Bericht des Nachrichtenportals "The Pioneer" nicht vorgesehen. Es gehe nur um "grundlegende Vorgaben" am Arbeitsplatz wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht und die Verpflichtung zu Hygienekonzepten. Die neue Verordnung solle am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden und dann von Juli bis Ende September gelten.

Mögliche Neuauflage der Bundesnotbremse unklar

Zu einer möglichen Neuauflage der Bundesnotbremse, etwa im Herbst, sagte Braun, dies müsse von der Impfquote und der Wirkung der Impfstoffe abhängig gemacht werden und von der möglichen Ausbreitung weiterer Virusmutationen. "Wenn die Zahlen wieder hochgehen würden, dann müsste man schnell entscheiden. Jetzt gibt es keinen Grund, sie akut zu verlängern."

Redaktion beck-aktuell, 16. Juni 2021 (dpa).