Holzkirchner Kuhglocken-Streit: Richter auf der Weide

Im Streit um die Lautstärke von Kuhglocken auf einer Weide im oberbayerischen Holzkirchen sind die Richter des Oberlandesgerichts München am 26.05.2020 zu einer Hörprobe angereist. Just als die Richter die Geräuschkulisse bewerten wollten, zeigten sich die Kühe allerdings eher träge. “Die Kühe sind alle trächtig. Die haben natürlich die Ruhe - und haben sich so gut wie gar nicht bewegt“, berichtete der Anwalt der klagenden Eheleute, Peter Hartherz, nach dem Termin, der zu einem Vergleich führte.

Augenschein führte zu keinen neuen Erkenntnissen

Auch als das Gericht die Bäuerin Regina Killer bat, die Kühe ein wenig in Bewegung zu bringen, seien die Tiere eher “in Zeitlupe“ unterwegs gewesen. Der Augenschein sei deshalb "aus unserer Sicht mehr oder weniger nutzlos verlaufen", stellte der Vorsitzende Richter Nikolaus Stackmann fest. Zu verantworten habe dies die beklagte Bäuerin, die trächtige Mutterkühe anstelle von Jungvieh auf die Weide gestellt habe. Zugleich stellte der Richter der klagenden Frau wenig Chancen auf Erfolg der Klage in Aussicht. Selbst bei einem Abstand von drei, vier Metern zu einer Kuh habe der Lärmpegel - gemessen mit einer Handyapp eines Richters - "nur ein bisschen über 60 Dezibel" gelegen, und damit knapp unter dem Richtwert von 65 Dezibeln. Es müsse beiden Seiten klar sein: "Es gibt Gründe, sich zu vergleichen."

Parteien einigen sich auf Vergleich

Ein neben der Weide in dem oberbayerischen Ort wohnendes Ehepaar fühlt sich seit Jahren von den Glocken gestört und will gerichtlich ein Ende des Geläutes erreichen. In der Verhandlung sollte es erneut um den Versuch einer einvernehmlichen Regelung gehen. “Wenn die Parteien sich einig sind, ist das immer zielführend, gerade wenn es um nachbarschaftliche Dinge geht“, sagte Hartherz. Die Einigung sieht nun so aus: Höchstens drei Kühe dürfen Glocken tragen - genau genommen handelt es sich um Schellen. Der Durchmesser darf maximal zwölf Zentimeter betragen, allerdings gibt es einen Zentimeter Toleranz. Zudem dürfen die beglockten Tiere nur in einem bestimmten Teil der Weide grasen - das sieht bereits ein Vergleich von 2015 vor.

Eheleute zogen einzeln vor Gericht – Bislang alle Klagen gescheitert

Nach dem früheren Vergleich sollen Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Daran hält sich die Bäuerin. Das Ehepaar hatte trotz des Vergleichs in getrennten Verfahren geklagt, da der Kompromiss nach seiner Auffassung kaum Entlastung brachte. Bisher waren beide in der ersten Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert, der Ehemann verlor bereits auch in zweiter Instanz. Nun verhandelte das Gericht die Klage der Frau in zweiter Instanz.

Redaktion beck-aktuell, 26. Mai 2020 (dpa).