Das Bundeskriminalamt registrierte im vergangenen Jahr 7.585 Fälle von Subventionsbetrug, nach nur 318 Delikten im Jahr 2019. Missbräuchlich beantragte Corona-Soforthilfen hätten dabei einen Großteil der deutlichen Steigerung ausgemacht, sagte ein BKA-Sprecher am 29.06.2021 in Wiesbaden. Durch die Auszahlung von betrügerisch erlangten staatlichen Unterstützungsleistungen sei im Jahr 2020 ein Schaden von insgesamt 151,3 Millionen Euro entstanden.
Insgesamt Anstieg der Wirtschaftskriminalität zu verzeichnen
Erstmals seit dem Jahr 2017 sei die Zahl der polizeilich erfassten Fälle von Wirtschaftskriminalität insgesamt wieder gestiegen, berichtete das BKA weiter. 49.174 Fälle seien im Jahr 2020 registriert worden, was einem Zuwachs von 21,5% im Jahresvergleich entspreche. 28.509 Tatverdächtige hätten ermittelt werden können, nach 22.290 Personen im Jahr zuvor. Die Aufklärungsquote lag den Angaben nach bei 91,5% und damit auf dem Niveau der vergangenen Jahre.
Anlage-Betrug auf Online-Plattformen im Trend
Auch die Zahl der Betrugs- und Untreuedelikte im Zusammenhang mit Kapitalanlagen sei erstmals seit dem Jahr 2017 wieder um 36,6% auf 4.865 Fälle geklettert, erklärte das Bundeskriminalamt. Der betrügerische Handel mit Finanzinstrumenten auf Online-Plattformen nehme damit immer größere Ausmaße an. Dabei gehe es etwa um den Betrug mit virtuellen Währungen. Die international vernetzten Tätergruppierungen arbeiteten immer professioneller. Den durch die Wirtschaftskriminalität in Deutschland insgesamt entstandenen Schaden bezifferten die Ermittler im Jahr 2020 auf 3,011 Milliarden Euro. Im Jahr zuvor habe die Schadenssumme 2,973 Milliarden Euro betragen.
Redaktion beck-aktuell, 29. Juni 2021 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Trompke/Wortmann, Strafrechtliche Gefahren bei der Beantragung von Corona-Soforthilfen des Bundes, COVuR 2020, 401
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