Hohe Haftstrafen wegen Betruges mit Millionenschaden

Das Landgericht Berlin hat am 03.08.2020 nach mehr als fünf Jahren Beweisaufnahme drei Angeklagte, darunter einen Rechtsanwalt und Notar, wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in insgesamt acht Fällen, zum Teil in Tateinheit mit Urkundenfälschung, zu hohen Haftstrafen verurteilt. Ferner ordnete es die Einziehung von insgesamt fast 46 Millionen Euro an. Die Angeklagten hatten internationalen Kunden Finanzmarktgeschäfte vorgespiegelt.

Internationalen Kunden Finanzmarktgeschäfte vorgespiegelt

Zu den Geschädigten gehörten ausnahmslos vermögende Privat- und Geschäftskunden aus Deutschland, Spanien, den USA und der Ukraine. Diesen wurde nach den Feststellungen der Kammer von den Angeklagten vorgetäuscht, dass ihnen gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, der in den abgeurteilten Fällen zwischen einer Million Euro und 50 Millionen US-Dollar lag, der Zugang zu Interbankenhandelsgeschäften und anderen, nur einem geschlossenen Investorenkreis ("closed circle") zugänglichen Finanzmarktgeschäften ermöglicht werden würde. Tatsächlich gab es nach den Feststellungen der Strafkammer weder die versprochenen Interbankengeschäfte noch die in Aussicht gestellten Finanzmarktgeschäfte. Die betrügerisch erlangten Gelder vereinnahmten die Angeklagten vielmehr für sich, um damit unter anderem ihren Lebensstandard zu finanzieren.

Mehr als 150 Beweisanträge beschieden

Der Prozess hatte im März 2015 begonnen. Er habe sich von Beginn an wegen des grenzüberschreitenden Ermittlungsaufwands, der Vernehmung zahlreicher aus dem Ausland angereister Zeugen – unter anderem Kolumbien, Kanada, England, Italien, Spanien, Schweden und den USA – sowie der Verlesung von mehr als 700 Schriftstücken als sehr aufwändig gestaltet, so das LG. Zudem sei das Prozessgeschehen ganz maßgeblich durch ungewöhnlich zahlreiche Anträge der Verteidigung geprägt gewesen. So seien durch die Strafkammer mehr als 60 Aussetzungs- und Einstellungsanträge sowie mehr als 150 Beweisanträge zu bescheiden gewesen, hierunter etwa Beweisanträge auf Vernehmung früherer Präsidenten der USA wie George H. W. Bush sr., George W. Bush jr. und Barack Obama. Darüber hinaus seien mehr als 50 Befangenheitsanträge gegen die Mitglieder der Strafkammer zurückgewiesen worden. Alle Angeklagten haben Revision eingelegt.

Redaktion beck-aktuell, 12. August 2020.