Internationalen Kunden Finanzmarktgeschäfte vorgespiegelt
Zu den Geschädigten gehörten ausnahmslos vermögende Privat- und Geschäftskunden aus Deutschland, Spanien, den USA und der Ukraine. Diesen wurde nach den Feststellungen der Kammer von den Angeklagten vorgetäuscht, dass ihnen gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, der in den abgeurteilten Fällen zwischen einer Million Euro und 50 Millionen US-Dollar lag, der Zugang zu Interbankenhandelsgeschäften und anderen, nur einem geschlossenen Investorenkreis ("closed circle") zugänglichen Finanzmarktgeschäften ermöglicht werden würde. Tatsächlich gab es nach den Feststellungen der Strafkammer weder die versprochenen Interbankengeschäfte noch die in Aussicht gestellten Finanzmarktgeschäfte. Die betrügerisch erlangten Gelder vereinnahmten die Angeklagten vielmehr für sich, um damit unter anderem ihren Lebensstandard zu finanzieren.
Mehr als 150 Beweisanträge beschieden
Der Prozess hatte im März 2015 begonnen. Er habe sich von Beginn an wegen des grenzüberschreitenden Ermittlungsaufwands, der Vernehmung zahlreicher aus dem Ausland angereister Zeugen – unter anderem Kolumbien, Kanada, England, Italien, Spanien, Schweden und den USA – sowie der Verlesung von mehr als 700 Schriftstücken als sehr aufwändig gestaltet, so das LG. Zudem sei das Prozessgeschehen ganz maßgeblich durch ungewöhnlich zahlreiche Anträge der Verteidigung geprägt gewesen. So seien durch die Strafkammer mehr als 60 Aussetzungs- und Einstellungsanträge sowie mehr als 150 Beweisanträge zu bescheiden gewesen, hierunter etwa Beweisanträge auf Vernehmung früherer Präsidenten der USA wie George H. W. Bush sr., George W. Bush jr. und Barack Obama. Darüber hinaus seien mehr als 50 Befangenheitsanträge gegen die Mitglieder der Strafkammer zurückgewiesen worden. Alle Angeklagten haben Revision eingelegt.