Hohe Haftstrafen nach islamistischem Mordanschlag auf Priester in Frankreich

Im Prozess um einen islamistischen Mordanschlag auf einen Priester in Frankreich hat ein Pariser Schwurgericht drei Angeklagte zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Männer, die nach Überzeugung des Gerichts in die Vorbereitung des Anschlags verwickelt waren, erhielten am 10.03.2022 Strafen von 8, 10 und 13 Jahren Haft, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete.

Islamistische Angreifer töteten 85-jährigen Priester

Während der Morgenmesse hatten zwei Angreifer am 26.07.2016 in einer katholischen Kirche in Saint-Étienne-du-Rouvray bei Rouen zunächst sechs Menschen als Geiseln genommen. Dann ermordeten sie den 85-jährigen Priester Jacques Hamel. Eine Nonne konnte fliehen und Alarm schlagen. Beide Angreifer wurden von der Polizei erschossen. Ein Gemeindemitglied wurde schwer verletzt. Die Terrormiliz Islamischer Staat reklamierte damals die Tat für sich, die weit über Frankreich hinaus für Entsetzen sorgte. Beide Täter hatten die Behörden bereits wegen Terrorverdachts im Visier gehabt. Formell angeklagt war außerdem ein vierter Mann, der als Anstifter gilt, gegen ihn wurde in Abwesenheit verhandelt. Er starb wahrscheinlich bei einem Bombenangriff im Irak.

Teil islamistischer Terrorwelle in Frankreich

Die Bluttat in der Kirche fiel damals in eine Serie islamistischer Terrortaten, die sich noch weiter fortsetzte. Im November 2015 ermordeten Islamisten bei einer koordinierten Anschlagsserie in Paris 130 Menschen und beim Nationalfeiertag am 14.07.2016, kurz vor der Attacke auf den Priester, starben in Nizza 86 Menschen, als ein Attentäter mit einem Lkw in eine Menschenmenge raste. Die Attacken sind zuletzt wieder präsent, seit im September 2021 der Prozess um die verheerenden Pariser Anschläge begann. Bei dem Prozess um den Priestermord stand der Vorwurf im Raum, dass die Polizei den Anschlag hätte verhindern können, wenn sie einem Hinweis darauf in einem Chatkanal zügiger nachgegangen wäre. Etliche der als Zeugen geladenen Fahnder meldeten sich krank, was Anwälte der Opfer als einen Affront gegen die Justiz bezeichneten.

Staatsanwältin konstatierte Behördenversagen

Am vorletzten Prozesstag hatte die Staatsanwältin von einem Versagen gesprochen und eine lange Liste fataler Fehler aufgelistet, wie die Zeitung “Le Monde“ berichtete. Dazu zähle, dass einer der späteren Täter - wenn auch mit einer Fußfessel - auf freien Fuß kam, obwohl er zweimal nach Syrien ausreisen wollte. Außerdem habe die Antiterrorfahndung nicht adäquat auf eine Nachricht in einem Chatkanal dieses Täters reagiert, in der er vier Tage vor dem Anschlag Attentate insbesondere auf Kirchen ankündigte. Allerdings verwies die Staatsanwältin auch auf die besondere Belastungssituation für die Terrorfahnder, die damals binnen weniger Wochen mit einer ganzen Reihe brutaler Anschläge zu tun hatten. Ob sich der Anschlag am Ende hätte verhindern lassen, blieb offen, auch weil die beiden Täter bis zum Schluss gezögert hätten, ob sie sich für die Gewalttat oder eine Ausreise in das damalige IS-Gebiet entscheiden.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2022 (dpa).