Hohe Haftstrafe wegen Volksverhetzung vor Gelsenkirchener Synagoge

Knapp fünf Monate nach einer antisemitischen Demonstration vor der Gelsenkirchener Synagoge ist ein Mann wegen Volksverhetzung und weiterer Delikte verurteilt worden. Das Amtsgericht Gelsenkirchen sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige im Mai unter anderem Hassparolen gegen Juden gerufen hatte. Es verurteilte ihn am 06.10.2021 zu einer Gesamt-Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die antisemitische Demonstration hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Antisemitische Demo vor Gelsenkirchener Synagoge 

Die nicht zur Bewährung ausgesetzte Gesamtstrafe für den in Gelsenkirchen geborenen und bereits mehrfach verurteilten Mann setzt sich laut Gerichtssprecher aus der Verurteilung wegen Volksverhetzung sowie Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein und Betrugs zusammen. Auch der WDR berichtete. Der Richter habe bei der Urteilsverkündung klare Worte gefunden und von einer "verabscheuenswürdigen Tat" gesprochen, sagte der Direktor des Amtsgerichts gegenüber der Presse. Besonders vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte habe die Demo von rund 180 Menschen an der Synagoge mit den gegrölten Hassparolen in der jüdischen Gemeinde "Angst und Schrecken" verbreitet.

Redaktion beck-aktuell, 7. Oktober 2021 (dpa).