Hohe Haft­stra­fe für Trumps Ex-Wahl­kampf­ma­na­ger Man­a­fort

Ein Ge­richt in Alex­an­dria im US-Bun­des­staat Vir­gi­nia hat den frü­he­ren Wahl­kampf­ma­na­ger von US-Prä­si­dent Do­nald Trump, Paul Man­a­fort, zu 47 Mo­na­ten Haft ver­ur­teilt. Das be­rich­te­ten US-Me­di­en am 07.03.2019 über­ein­stim­mend. Der Rich­ter blieb damit deut­lich unter der For­de­rung der An­kla­ge, die 19 bis 24 Jahre Ge­fäng­nis ge­for­dert hatte.

Wei­te­res Ur­teil er­war­tet

Der 69-Jäh­ri­ge war in dem Pro­zess be­reits im Au­gust 2018 von Ge­schwo­re­nen unter an­de­rem wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung und Bank­be­trugs schul­dig ge­spro­chen wor­den. Die­ser Pro­zess hatte nicht di­rekt etwas mit der Russ­land-Af­fä­re um Trump zu tun, die be­tref­fen­den Taten waren aber im Zuge der Er­mitt­lun­gen ans Licht ge­kom­men. In einem wei­te­ren Ver­fah­ren gegen Man­a­fort vor einem Ge­richt in Wa­shing­ton soll in der kom­men­den Woche ein Ur­teil ge­fällt wer­den.

Ver­schwö­rung und Be­hin­de­rung der Jus­tiz

In die­sem zwei­ten Pro­zess wer­den Man­a­fort im Zu­sam­men­hang mit sei­ner frü­he­ren il­le­ga­len Lob­by­ar­beit für ukrai­ni­sche Po­li­ti­ker Ver­schwö­rung und Be­hin­de­rung der Jus­tiz vor­ge­wor­fen. Man­a­fort hatte sich im Sep­tem­ber 2018 zur Zu­sam­men­ar­beit mit FBI-Son­der­er­mitt­ler Ro­bert Mu­el­ler be­reit er­klärt. Bei Mu­el­lers Un­ter­su­chun­gen geht es unter an­de­rem darum, ob es im Wahl­kampf 2016 Ge­heim­ab­spra­chen des Trump-La­gers mit Russ­land ge­ge­ben hat und ob Trump die Jus­tiz be­hin­dert hat.

Gegen eine Ver­ein­ba­rung für Straf­min­de­rung ver­sto­ßen

Nach Über­zeu­gung des Ge­richts in Wa­shing­ton hat Man­a­fort Mu­el­lers Team al­ler­dings bei des­sen Er­mitt­lun­gen be­lo­gen und damit gegen eine Ver­ein­ba­rung für die aus­ge­han­del­te Straf­min­de­rung ver­sto­ßen. Auch in die­sem Ver­fah­ren droht Man­a­fort eine Haft­stra­fe. Der 69-Jäh­ri­ge sitzt be­reits seit Juni 2018 in Un­ter­su­chungs­haft. Der Sen­der Fox News be­rich­te­te, Man­a­fort sei im Roll­stuhl ins Ge­richt in Alex­an­dria ge­bracht wor­den. Er habe grüne Sträf­lings­klei­dung ge­tra­gen.

Bild eines ver­schwen­de­ri­schen Le­bens­stils ver­mit­telt

Man­a­fort sagte bei der An­hö­rung zur Ver­kün­dung des Straf­ma­ßes am 07.03.2019 nach An­ga­ben des Sen­ders CNN, er fühle sich "ge­de­mü­tigt". Beim Pro­zess in Vir­gi­nia war das Bild eines ver­schwen­de­ri­schen, ex­zes­si­ven Le­bens­stils Man­a­forts ge­zeich­net wor­den. Für Schlag­zei­len sorg­te Man­a­forts Jacke aus Strau­ßen­le­der, die 15.000 Dol­lar (13.400 Euro) wert sein soll. Er besaß dem­nach auch eine Jacke aus Py­thon­le­der im Wert von 18.500 Dol­lar.

Im März 2016 zu Trumps Wahl­kampfla­ger ge­sto­ßen

Man­a­fort war im März 2016 zu Trumps Wahl­kampfla­ger ge­sto­ßen. Im Juni 2016 mach­te Trump ihn zu sei­nem Wahl­kampf­ma­na­ger. Im sel­ben Monat nahm Man­a­fort an einem Tref­fen mit einer rus­si­schen An­wäl­tin im Trump-Tower teil, um das sich viele Fra­gen ran­ken. Der äl­tes­te Sohn des heu­ti­gen Prä­si­den­ten, Do­nald Trump Jr., hatte der Be­geg­nung mit der An­wäl­tin zu­ge­stimmt, weil ihm kom­pro­mit­tie­ren­des Ma­te­ri­al über Trumps Ge­gen­kan­di­da­tin Hil­la­ry Clin­ton ver­spro­chen wor­den war.

Be­gna­di­gung mög­lich

Spe­ku­liert wird, dass Man­a­fort wo­mög­lich auf eine Be­gna­di­gung durch Trump hof­fen könn­te. Trump hat mehr­fach kri­ti­siert, Man­a­fort werde un­ge­recht be­han­delt. Trump sel­ber weist ve­he­ment zu­rück, dass es im Wahl­kampf 2016 ge­hei­me Ab­spra­chen mit Russ­land gab. Der Prä­si­dent nennt die Mu­el­ler-Er­mitt­lun­gen eine "He­xen­jagd".

Redaktion beck-aktuell, 8. März 2019 (dpa).

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