LG Frankfurt am Main bestätigt sittenwidrige Schädigung durch VW im Dieselskandal

Das Landgericht Frankfurt am Main sieht im Verhalten von Volkswagen im Dieselskandal eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und hat den Konzern zu Schadensersatz verurteilt. Das Urteil (Az.: 2-07 O 350/18) sei noch nicht rechtskräftig, weise aber in die richtige Richtung und sei ein kleiner Meilenstein, heißt es dazu aus der mitteilenden Kanzlei Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte. Sämtliche derzeit diskutierten Rechtsfragen seien zulasten des VW-Konzerns beantwortet worden.

LG: VW-Verhalten sittenwidrig

Geklagt hatte ein mittelständisches Unternehmen, das einen VW Touran im November 2013 als Geschäftswagen erworben hatte. Volkswagen muss das Kfz nun zurücknehmen und an die klagende Firma rund 15.000 Euro bezahlen. In der Urteilsbegründung heißt es, der Autobauer habe Fahrzeuge "mit einer Software ausgestattet, die im Ergebnis dazu führte, dass bei Abgastests auf einem Prüfstand stets bessere (und umweltfreundlichere) Ergebnisse erzielt wurden, als dies unter normalen Fahrbedingungen (im Alltag) möglich gewesen wäre. Dieses Verhalten ist als sittenwidrig zu beurteilen." Der Einbau der Software stelle eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, so die Kanzlei. Hierfür hafte die Volkswagen AG, unabhängig davon, ob und wann der Vorstand Kenntnis von der unzulässigen Software hatte. Geschädigte erhielten auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten von der Volkswagen AG ersetzt. Es bleibe abzuwarten, ob die Volkswagen AG gegen dieses Urteil in Berufung geht.

Kanzlei: Darlehenswiderspruch in Betracht ziehen

Für Autobesitzer, die ihr Fahrzeug finanziert haben, gibt es laut Kanzlei mit dem Darlehenswiderspruch einen weiteren Weg, sich vor drohenden Fahrverboten zu schützen und sein manipuliertes Auto wieder los zu werden. Autobesitzer, die ihr Auto finanziert haben, sollten die Darlehensverträge überprüfen lassen, rät Anwalt Jan Geigenmüller. Denn die Kredit- und Leasingverträge der meisten Autobanken seien fehlerhaft und könnten angefochten werden. Dies betreffe einen Großteil der nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen Kredit- und Leasingverträge aller wichtigen Autobanken.

Redaktion beck-aktuell, 16. Mai 2019.

Mehr zum Thema