Erstmals Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte
"In dieser Corona-Epidemie spüren wir einmal mehr, wie wichtig Pflegekräfte für unsere Gesellschaft sind. Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wollen wir besser honorieren als bisher", erklärten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Der Pflegemindestlohn für die Altenpflege sei dafür ein guter Anfang. Die 4. Pflegekommission hatte am 28.01.2020 einstimmig neue Mindestarbeitsbedingungen für die Pflegebranche empfohlen. Die Verordnung mache diesen Beschluss für die Zeit vom 01.05.2020 bis zum 30.04.2022 branchenweit verbindlich, schreibt das Ministerium. Erstmalig würden nach der Art der Tätigkeit und der Qualifikation der Arbeitnehmer differenzierende Mindestentgelte festgesetzt. Dadurch würden insbesondere Pflegefachkräfte und Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und entsprechenden Tätigkeit bessergestellt.
Schrittweise Anhebung der Mindestlöhne und bezahlter Mehrurlaub
Für qualifizierte Hilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung werde ab dem 01.04.2021 ein Mindestlohn von 12,50 Euro (im Westen) beziehungsweise 12,20 Euro (im Osten) gelten. Ab dem 01.04.2022 seien es dann in Ost und West 13,20 Euro. Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung würden ab dem 01.07.2021 bundesweit mindestens 15 Euro erhalten, ab dem 01.04.2022 solle der Mindestlohn 15,40 Euro betragen. Für Pflegehilfskräfte würden die Mindestlöhne in vier Schritten bis zum 01.04.2022 auf im Osten und im Westen einheitliche 12,55 Euro pro Stunde steigen, wobei es ab dem 01.09.2021 keine regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne mehr geben werde. Darüber hinaus werde als Ausgleich für die anstrengende, oftmals kräftezehrende Tätigkeit in der Pflegebranche bezahlter Mehrurlaub eingeführt.