Högel-Vorgesetzte können vor Gericht mit Freisprüchen rechnen

Welche Mitschuld tragen Kollegen, Ärzte und Klinikleitungen an den Taten des verurteilten Patientenmörders Niels Högel? Seit Februar sucht das Landgericht Oldenburg in einem Prozess gegen sieben ehemalige Vorgesetzte nach Antworten. Dabei wurde deutlich: An den Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst gab es viel Gerede über Högel, das Misstrauen war groß. Dennoch wurde am Mittwoch deutlich, dass die Angeklagten keine Verurteilung befürchten müssen.

Fehler "nicht justiziabel"

Selbst die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer Freisprüche. Einzelne Angeklagten hätten zwar "Schuld auf sich geladen", sagte Staatsanwältin Gesa Weiß. Es seien massive Fehler gemacht worden. "Auf Verdachtsmomente wurde falsch reagiert", so Weiß. Dies sei aber "nicht justiziabel". Bei keinem der Angeklagten sei ein Vorsatz zur Beihilfe zum Totschlag beziehungsweise versuchten Totschlag durch Unterlassen zu erkennen. Angeklagt sind drei Ärzte, zwei leitende Pflegerinnen und ein leitender Pfleger sowie ein Ex-Geschäftsführer. Auch die Verteidigung plädierte am Mittwoch auf Freispruch.

Wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Högel wurde 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er tötete Patienten, indem er ihnen nicht verordnete Medikamente spritzte. Laut Gericht wollte er sich mit Reanimationen profilieren. Die Verbrechen begannen im Jahr 2000 im Klinikum Oldenburg und endeten 2005 im Klinikum Delmenhorst, nachdem eine Kollegin Högel auf frischer Tat ertappt hatte. In dem Prozess gegen seine ehemaligen Vorgesetzten geht es um acht Fälle: sechs Morde und zwei Mordversuche.

Högel als "zu gefährlich" für Patienten angesehen

Staatsanwältin Weiß sagte, Kollegen und Vorgesetzte am Klinikum Oldenburg hätten Högel zunehmend misstraut, vor allem nach einem Wochenende, an dem besonders viele Patienten reanimiert worden seien. "Infusionen von Patienten wurden ausgetauscht, wenn Högel Dienst hatte", berichtete sie. Schließlich hätten drei Ärzte die Zusammenarbeit mit Högel verweigert, offiziell wegen Vertrauensbruchs. "Über die wahren Gründe wurde geschwiegen", sagte Weiß. Tatsächlich hätten sie Högel als "zu gefährlich" für ihre Patienten angesehen. Einen Tötungsvorsatz hätten aber auch sie mit ihrem Wissen von damals nicht erkennen können, betonte Weiß.

Vorsatz der Angeklagten nicht ausreichend belegt

Am Donnerstag wollte die Verteidigung mit ihren Plädoyers fortfahren. Das Urteil wird in zwei Wochen gesprochen. Für Verfahrensbeobachter wird es keine Überraschung geben: Das Landgericht hatte in einer vorläufigen Einschätzung vor drei Wochen bereits mitgeteilt, die Beweisaufnahme habe ein vorsätzliches Handeln der Angeklagten nicht mit ausreichender Gewissheit belegt.

Patientenverband fordert Kultur des Hinschauens

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte, das Strafrecht sei nicht in der Lage, die Verantwortung von Högels Vorgesetzten aufzuarbeiten. "Auch deshalb müssen die Krankenhäuser und der Gesetzgeber auf Prävention setzen. Es braucht eine Kultur des Hinschauens auf allen Ebenen in der Alten- und Krankenpflege."

LG Oldenburg - 5 Ks 800 Js 69047/14 (20/16)

Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2022 (dpa).

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