In Chemnitz ist binnen 24 Stunden ein zweiter Teilnehmer einer rechtsgerichteten Demonstration im Schnellverfahren verurteilt worden, weil er den "Hitlergruß" gezeigt hatte. Das Amtsgericht Chemnitz verhängte am 14.09.2018 gegen einen 34-Jährigen eine Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung. Der mehrfach vorbestrafte Chemnitzer hatte nach Überzeugung der Kammer bei einer Kundgebung der rechtspopulistischen Bewegung Pro Chemnitz am 27.08.2018 auf dem Chemnitzer Falkeplatz mehrfach den "Hitlergruß" gezeigt.
Beschleunigtes Verfahren
Es war der zweite Prozess im beschleunigten Verfahren nach den rechtsgerichteten Demonstrationen in der Stadt. Am Vortag hatte das Amtsgericht einen 33-Jährigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auslöser der rechtsgerichteten Kundgebungen war die Tötung eines 35-jährigen Deutschen am 26.08.2018. Tatverdächtig, den Mann auf offener Straße erstochen zu haben, sind drei Asylbewerber. Zwei von ihnen sitzen in Untersuchungshaft, nach einem dritten wird gefahndet.
AG Chemnitz, Urteil vom 14.09.2018
Redaktion beck-aktuell, 14. September 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
OVG Bautzen, Schmähkritik, Versammlungsfreiheit, öffentliche Sicherheit, Meinungsfreiheit, Hitlergruß, Polizei,
BeckRS 2016, 45309
LG Berlin, Mitverschulden an eigener Körperverletzung durch Entbieten des „Hitler-Grußes”, NJOZ 2010, 792
BVerfG, Strafbarkeit des so genannten Hitler-Grußes,
NJW 2006, 3052
Aus dem Nachrichtenarchiv
AG Wolfsburg: Student muss nach Hitlergruß Aufsatz über Anne Frank schreiben, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.11.2015, becklink 2001552