Eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen ist somit bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens in London nicht möglich. Die US-Regierung will den in Australien geborenen Whistleblower vor Gericht stellen. Dort drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft, weil er mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht haben soll.
Unterstützer Assanges sehen ihn hingegen wegen der Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen im Visier der Justiz aus Washington. Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit mehr als zehn Jahren, Assange sitzt seit fünf Jahren in einem Londoner Hochsicherheitsgefängnis.
Meinungsfreiheit auch für Assange?
Assanges Anwälte hatten die Richter in einer knapp zweistündigen Anhörung davon überzeugt, dass der Australier seine Argumente in einem vollen Berufungsverfahren darlegen darf. Es ging vor allem um die Frage, ob sich Assange in den USA als ausländischer Staatsbürger auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen kann. Die britischen Richterinnen und Richter hatten die Entscheidung Ende März zunächst vertagt und Zusicherungen hinsichtlich der Presse- und Meinungsfreiheit Assanges aus den USA gefordert. Diese überzeugten das Gericht jedoch zunächst nicht.
Die Unterstützerinnen und Unterstützer Assanges setzen ihre Hoffnungen vor dem anstehenden Berufungsverfahren vor allem auf eine politische Lösung. Inzwischen setzt sich die australische Regierung für die Freilassung ihres Staatsbürgers ein und verabschiedete erst kürzlich einen Beschluss, der die USA und Großbritannien aufruft, die Strafverfolgung zu beenden. Regierungschef Anthony Albanese betonte, die Angelegenheit ziehe sich schon zu lange hin.
Auch Aussagen des US-Präsidenten Joe Biden weckten kürzlich Hoffnung. Auf die Frage, ob die USA ein australisches Ersuchen prüfen wollten, die Strafverfolgung gegen Assange einzustellen, sagte dieser: "Wir erwägen das." Albanese kommentierte diese Aussage als "ermutigend".