Hessische Justizministerin will Zuverlässigkeitsüberprüfung strafgerichtlicher Sachverständiger

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) fordert die Einführung einer Zuverlässigkeitsprüfung nicht öffentlich bestellter Sachverständiger im Rahmen von Strafverfahren. Dies geht aus einer Pressemitteilung ihres Ministeriums hervor. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollten ihr zufolge insbesondere die rechtliche Möglichkeit erhalten, Vorstrafen von Sachverständigen zu ermitteln.

Noch kein konkreter Gesetzesvorschlag

Das Hessische Justizministerium werde dazu bei der nächsten Justizministerkonferenz im Juni einen Beschlussvorschlag einbringen, erläuterte die Ministerin weiter. Dieser enthalte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Gesetzesvorschlag, sondern eine Prüfbitte an das Bundesjustizministerium. Unter Einbeziehung der Praxis der Länder solle ein entsprechender Gesetzesvorschlag erarbeitet werden.

Nicht öffentlich bestellte Sachverständige überprüfen

In der StPO gebe es bisher keine Rechtsgrundlage für eine amtliche Überprüfung der Eignung und insbesondere der persönlichen Zuverlässigkeit des Sachverständigen, erläutert Hörmann. Zwar seien zahlreiche der hinzugezogenen Sachverständigen öffentlich bestellt und vereidigt und damit überprüft. Jedoch bestehe in der Praxis für Gerichte und Staatsanwaltschaften häufig das Bedürfnis, auch Sachverständige, die nicht öffentlich bestellt seien, heranzuziehen, da es etwa für bestimmte Fachgebiete keine oder zu wenige öffentlich bestellte Sachverständigen gebe. Auch verzichteten viele erfahrene und sachkundige Sachverständige bewusst auf eine öffentliche Bestellung und Vereidigung, so Hörmann.

Durch bessere Qualitätssicherung mehr Vertrauen schaffen

Insbesondere im Bereich der Digitalforensik würden den Sachverständigen regelmäßig umfangreiche Datenbestände zur Untersuchung und Begutachtung übergeben, die nicht selten besitzkritische Inhalte aufwiesen, fährt Hörmann fort. Zu nennen seien beispielsweise Abbildungen von sexuellem Kindesmissbrauch. Gerade in diesen Fällen, aber auch in zahlreichen anderen Konstellationen, sei es sachgerecht, wenn sich die Gerichte und Staatsanwaltschaften selbst ein Bild über die persönliche Zuverlässigkeit des Sachverständigen machen können. Mit der Initiative solle keinesfalls die Integrität der Sachverständigen in Frage gestellt werden. Eine bessere Qualitätssicherung führe aber zu mehr Vertrauen und damit zu mehr Rechtsfrieden, betont die Justizministerin.

Redaktion beck-aktuell, 26. April 2021.