Hessens Justizministerin stellt Konzept zu Korruptionsbekämpfung vor

Vor dem Hintergrund der Vorwürfe gegen einen Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft hat Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) am 09.09.2020 das Konzept der neuen Innenrevision in ihrem Ministerium vorgestellt. Die Einrichtung der Stabsstelle Innenrevision ist Teil eines Fünf-Punkte-Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung und Prävention von Korruption, den die Ministerin in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses vorgestellt hatte.

Fortlaufende Evaluation neuer Kontrollmechanismen

Nach Angaben Kühne-Hörmanns wird die Stabsstelle unmittelbar dem Staatssekretär unterstellt sein. Nach derzeitigem Planungsstand würden ihr zunächst ein Bediensteter des höheren Dienstes und ein Bediensteter des gehobenen Dienstes angehören. Die Stabsstelle solle den Fall Alexander B. aus Sicht der Innenrevision aufarbeiten und die bestehenden und neu eingeführten Kontrollmechanismen dabei einer fortlaufenden Evaluation unterziehen. Sie werde den bereits begonnenen Prozess der stärkeren Risikoorientierung der Innenrevision bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiter begleiten und – mittels einer Änderung des sogenannten Innenrevisionserlasses – vollenden, erläuterte Kühne-Hörmann.

Mehr Kontrollen für Risikobereiche

Durch einen risikoorientierten Prüfungsansatz soll sichergestellt werden, dass Bereiche mit einem größeren Risiko künftig noch intensiver und häufiger kontrolliert werden als Bereiche mit einem kleineren Risiko. Die Stabsstelle werde eine stärkere Zentralisierung der Innenrevision bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bewirken, insbesondere durch weitreichende Berichtspflichten, betonte die Justizministerin. Der Stabsstelle würden darüber hinaus weitere Aufgaben obliegen, insbesondere die Fachaufsicht über die Organisationseinheiten Innenrevision bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Redaktion beck-aktuell, 9. September 2020.