Hes­sens Jus­tiz­mi­nis­te­rin stellt Kon­zept zu Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung vor

Vor dem Hin­ter­grund der Vor­wür­fe gegen einen Ober­staats­an­walt bei der Ge­ne­ral­staats­an­walt­schaft hat Hes­sens Jus­tiz­mi­nis­te­rin Eva Kühne-Hör­mann (CDU) am 09.09.2020 das Kon­zept der neuen In­nen­re­vi­si­on in ihrem Mi­nis­te­ri­um vor­ge­stellt. Die Ein­rich­tung der Stabs­stel­le In­nen­re­vi­si­on ist Teil eines Fünf-Punk­te-Maß­nah­men­ka­ta­logs zur Be­kämp­fung und Prä­ven­ti­on von Kor­rup­ti­on, den die Mi­nis­te­rin in einer Son­der­sit­zung des Rechts­aus­schus­ses vor­ge­stellt hatte.

Fort­lau­fen­de Eva­lua­ti­on neuer Kon­troll­me­cha­nis­men

Nach An­ga­ben Kühne-Hör­manns wird die Stabs­stel­le un­mit­tel­bar dem Staats­se­kre­tär un­ter­stellt sein. Nach der­zei­ti­gem Pla­nungs­stand wür­den ihr zu­nächst ein Be­diens­te­ter des hö­he­ren Diens­tes und ein Be­diens­te­ter des ge­ho­be­nen Diens­tes an­ge­hö­ren. Die Stabs­stel­le solle den Fall Alex­an­der B. aus Sicht der In­nen­re­vi­si­on auf­ar­bei­ten und die be­stehen­den und neu ein­ge­führ­ten Kon­troll­me­cha­nis­men dabei einer fort­lau­fen­den Eva­lua­ti­on un­ter­zie­hen. Sie werde den be­reits be­gon­ne­nen Pro­zess der stär­ke­ren Ri­si­ko­ori­en­tie­rung der In­nen­re­vi­si­on bei den Ge­rich­ten und Staats­an­walt­schaf­ten wei­ter be­glei­ten und – mit­tels einer Än­de­rung des so­ge­nann­ten In­nen­re­vi­si­ons­er­las­ses – voll­enden, er­läu­ter­te Kühne-Hör­mann.

Mehr Kon­trol­len für Ri­si­ko­be­rei­che

Durch einen ri­si­ko­ori­en­tier­ten Prü­fungs­an­satz soll si­cher­ge­stellt wer­den, dass Be­rei­che mit einem grö­ße­ren Ri­si­ko künf­tig noch in­ten­si­ver und häu­fi­ger kon­trol­liert wer­den als Be­rei­che mit einem klei­ne­ren Ri­si­ko. Die Stabs­stel­le werde eine stär­ke­re Zen­tra­li­sie­rung der In­nen­re­vi­si­on bei den Ge­rich­ten und Staats­an­walt­schaf­ten be­wir­ken, ins­be­son­de­re durch weit­rei­chen­de Be­richts­pflich­ten, be­ton­te die Jus­tiz­mi­nis­te­rin. Der Stabs­stel­le wür­den dar­über hin­aus wei­te­re Auf­ga­ben ob­lie­gen, ins­be­son­de­re die Fach­auf­sicht über die Or­ga­ni­sa­ti­ons­ein­hei­ten In­nen­re­vi­si­on bei den Ge­rich­ten und Staats­an­walt­schaf­ten.

Redaktion beck-aktuell, 9. September 2020.

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