Persönliches Erscheinen nicht immer erforderlich
Um die Justiz bürgernah zu machen, müsse man den digitalen Zugang zu ihr erweitern, erläutert Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU). Ein Baustein dafür sollte die digitale Antragstellung in ausgewählten Verfahren sein. Es müsse überprüft werden, in welchen Verfahren es tatsächlich erforderlich ist, dass Bürgerinnen und Bürger das Gericht persönlich aufsuchen müssen. Durch die vorhandenen Technologien könne bereits in vielen Fällen auf eine körperliche Anwesenheit der Beteiligten vor Ort – auch zur Identitätsfeststellung – verzichtet werden.
Gerichte mitunter schwierig zu erreichen
Viele Rechtsuchende könnten auch das nächstgelegene Amtsgericht nicht ohne erheblichen Aufwand erreichen. So könne fehlende Mobilität in ländlichen Gegenden beziehungsweise bei körperlich eingeschränkten, älteren und kranken Personen oder bei fehlender Kinderbetreuung dazu führen, dass die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes erschwert wird. "Auch die Erfahrungen in der Pandemie haben die Erforderlichkeit einer Ausweitung digitaler Zugänge zur Justiz nachdrücklich vor Augen geführt", sagte Poseck weiter. Die hessische Justiz sei hier bereits gut vorangekommen, so etwa mit der Eröffnung des digitalen Rechtsverkehrs für die Bürgerinnen und Bürger. Eine digitale Antragstellung könnte daneben auch mit weiteren digitalen Dienstleistungen wie der in Hessen derzeit in der Pilotierung befindlichen Online-Terminvereinbarung kombiniert werden, so der CDU-Politiker abschließend.