Nach mehr als vier Jahren ziehen Hessen und Bayern ihre gemeinsame Klage gegen den Länderfinanzausgleich zurück. Mit der Einigung über die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sei die Klage hinfällig, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) und Horst Seehofer (CSU) am 05.09.2017.
Klage nach Neuordnung des Länderfinanzausgleichs überflüssig
Mit der Klage wollten die Länder eine Überprüfung der Finanzströme vor allem in Richtung der finanzschwächeren Bundesländer durch das Bundesverfassungsgericht erreichen. Die Anfang Juni in Bundestag und Bundesrat beschlossene Neuordnung sorge aber dafür, dass die bisherigen Geberländer bald erheblich weniger zahlen müssten. “Wir Hessen werden ab 2020 um knapp 600 Millionen Euro im Jahr entlastet“, wird der hessische Ministerpräsident Bouffier zitiert. Bei Einreichung der Klage im März 2013 hatten die Regierungschefs von einem “Akt politischer Notwehr“ gesprochen.
Redaktion beck-aktuell, 5. September 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Wendt, Mehrbelastungsausgleichspflicht der Länder für bundesgesetzlich veränderte Aufgaben?, DÖV 2017, 1
Kempny/Reimer, Die bundesstaatliche Finanzverfassung nach dem Auslaufen des Solidarpakts II, NJW-Beil. 2014, 39
Häde, Das Ende der Solidarität zwischen den Ländern? - Der Streit um den Länderfinanzausgleich, LKV 2011
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesrat äußert sich: Bund-Länder-Finanzausgleich im Detail noch verbesserungsbedürftig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.02.2017, becklink 2005733
Bayern und Hessen reichen Klage gegen Länderfinanzausgleich ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.03.2013, becklink 1025626