Hessen stimmen für Reform der Landesverfassung

Die große Mehrheit der hessischen Wähler hat für eine Reform der Landesverfassung gestimmt. Alle 15 Änderungsvorschläge seien nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis angenommen worden, teilte der Landeswahlleiter am 01.11.2018 in Wiesbaden mit. Unter anderem soll künftig die Todesstrafe nicht mehr Teil der Verfassung sein. Der Passus war ohnehin obsolet, weil das Grundgesetz die Todesstrafe ausschließt. Bei der Aufhebung der Todesstrafe stimmten 83,2% mit Ja und 16,8% mit Nein.

Wähler wollen Gleichberechtigung und Kinderrechte stärken

Die Wähler konnten einzelnen Punkten zustimmen und andere ablehnen oder die Reform als Ganzes zurückweisen oder annehmen. Eine große Mehrheit stimmte unter anderem zu, Infrastruktur und Nachhaltigkeit sowie das Ehrenamt, Kultur und Sport zu fördern. Außerdem sprachen sich die Wähler dafür aus, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie Kinderrechte in der Verfassung zu stärken.

Bekenntnis zu Europa

Auch 18-Jährige sollen sich künftig für ein Landtagsmandat aufstellen lassen können. Das Bekenntnis zu Europa soll in die Landesverfassung aufgenommen und die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide abgebaut werden.

4,4 Millionen Wahlberechtigte

Die hessische Verfassung war Ende 1946 per Volksabstimmung beschlossen worden – vor dem Grundgesetz von 1949. Die Reform tritt allerdings erst in Kraft, wenn sie am 16.11.2018 durch den Landeswahlausschuss bestätigt wurde. Die rund 4,4 Millionen Wahlberechtigten durften am 28.10.2018 über die Verfassungsreform sowie den Landtag abstimmen.

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2018 (dpa).

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