Hessen richtet Sonderdezernate für Straftaten gegen Amtsträger ein

Alle neun hessischen Staatsanwaltschaften und die Amtsanwaltschaft Frankfurt werden Sonderdezernate zur Verfolgung von Straftaten gegen Amtsträger einrichten. Dies teilte der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) am Freitag nach einem Gespräch mit Hessens Generalstaatsanwalt Torsten Kunze mit. "Wer sich für den Staat und die Gesellschaft einsetzt, verdient besonderen Schutz, insbesondere auch durch eine konsequente Strafverfolgung", so Poseck.

Hohes Maß an Spezialisierung für ganz Hessen

Auch wenn Angriffe auf Rettungs- und Einsatzkräfte in Hessen keine mit Berlin vergleichbare Dimension erreicht hätten, sei ein Ausbau der Schwerpunktsetzung bei der Strafverfolgung sinnvoll. So würden ein hohes Maß an Spezialisierung sowie eine einheitliche und konsequente Bearbeitung gewährleistet, betonte der Justizminister. Schon bislang waren in einzelnen Staatsanwaltschaften in Hessen Sonderdezernate eingerichtet, so beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft in Darmstadt und der Zweigstelle in Offenbach sowie bei der Staatsanwaltschaft Hanau und seit kurzem bei der Amtsanwaltschaft in Frankfurt. Diese Struktur soll nun auf ganz Hessen übertragen werden.

Anstieg der Verfahren

Hessenweit ist nach Angaben des hessischen Justizministeriums ein Anstieg der Verfahren wegen Straftaten gemäß §§ 113 bis 115 StGB feststellbar. Diese Vorschriften würden einen gewichtigen Teil der Straftaten gegen Amtsträgerinnen und Amtsträger umfassen, nämlich Verfahren wegen Widerstands gegen beziehungsweise tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte oder Personen, die diesen gleichgestellt sind, zum Beispiel Einsatzkräfte der Rettungsdienste oder der Feuerwehr. Wie das Justizministerium mitteilte, sind im Jahr 2020 bei den hessischen Staatsanwaltschaften 2.084 Ermittlungsverfahren wegen dieser Taten eingeleitet worden. 2022 lag die Zahl bei 2.233. Das entspricht einem Anstieg um gut 7% in zwei Jahren. Auch die Zahl der Anklagen wegen Straftaten gemäß §§ 113 bis 115 StGB hat zugenommen: von 593 in 2020 auf 695 in 2022. Die Zunahme liegt bei mehr als 17%. 2020 wurden in Hessen 133 Personen zu Freiheitsstrafen wegen dieser Taten verurteilt; 2022 lag die Zahl bei 139.

Rundverfügung an alle hessischen Staatsanwaltschaften

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte bereits im Sommer 2021 eine Rundverfügung an alle hessischen Staatsanwaltschaften mit dem Inhalt herausgegeben, dass Verfahren zum Nachteil von Amtsträgerinnen und Amtsträgern konsequent verfolgt werden und nur in begründeten Ausnahmefällen eingestellt werden dürfen.

Redaktion beck-aktuell, 20. Januar 2023.