Großes Potential schreibt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vor allem der Geothermie zu, also der Gewinnung direkter Erdwärme aus tieferen Gesteinsschichten. "Sie ist eine klimaneutrale, unerschöpfliche Energiequelle, die zuverlässig ganzjährig zur Verfügung steht", so der Grünen-Politiker. Mit Geothermie lasse sich zudem auch ein anhaltend hoher Wärmebedarf decken.
Daher soll im geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV klargestellt werden, dass die oberflächennahe Geothermie nicht in den Anwendungsbereich des Bergrechts fällt. Damit entfielen bergrechtliche Zulassungsverfahren. Mit einer Baurechtsnovelle sollen Geothermievorhaben im Außenbereich einfacher zugelassen werden können.
Änderungen im Berg- und Wasserrecht sollen dafür sorgen, dass die Genehmigungsverfahren für Geothermie, bestimmte Wärmepumpen und Wärmespeicher beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert werden. Unter anderem soll bei kleinen Grundwasserwärmepumpen und bei Erdwärmekollektoren für Privathaushalte ganz auf die wasserrechtliche Genehmigung verzichtet werden. Es genügt dann eine bloße Anzeige an die Behörde. Festgeschrieben werden soll auch, dass Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher von "überragendem öffentlichen Interesse" sind. Damit müssten sie bei Abwägungsentscheidungen stärker gewichtet werden als bisher.
Damit die Genehmigungen für Geothermie und Wärmepumpen nicht zu lange auf sich warten lassen, hat das Kabinett bereits am 28. August eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes beschlossen, die "ambitionierte wasserrechtliche Zulassungsfristen" setzt. Damit auch für die Verbraucher Anreize gesetzt werden, um sie zu einem Umstieg zu bewegen, war bereits im Dezember 2023 eine entsprechende Heizförderung beschlossen worden.