Bundessozialminister Heil legt Gesetzentwurf zum "Bürgergeld" vor

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hat den fertigen Gesetzentwurf für das von der Ampel geplante sogenannte Bürgergeld präsentiert. Dieses soll an weniger strenge Auflagen geknüpft werden als sein Vorgänger Hartz IV. Vorgesehen sind insbesondere Karenzzeiten für Menschen, die nach einem Jahr Arbeitslosigkeit ins Bürgergeld rutschen, die Übernahme von Wohnkosten sowie eine "Vertrauenszeit" ohne Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen.

Zwei Jahre Karenzzeit mit beschränkter Vermögensanrechnung

Bezüglich der geplanten Karenzzeiten soll vorhandenes Vermögen in den ersten beiden Jahren erst ab einer Grenze von 60.000 Euro angerechnet werden, bei jeder weiteren Person im Haushalt ab 30.000 Euro. Bürgergeldbezieher sollten sich nicht die Sorge machen müssen, dass ihr Erspartes oder Vermögen "weggesäbelt" werde, sagte Heil. In den ersten beiden Jahren sollen außerdem die tatsächlichen Kosten für die Wohnung anerkannt werden, auch wenn diese größer und teurer sei und über dem als "angemessen" eingestuften Niveau liege.

Keine Leistungskürzungen und Bürokratieabbau

Für die Dauer von sechs Monaten plant der Sozialminister eine "Vertrauenszeit", in der es keine Leistungskürzungen geben soll, wenn sogenannte Pflichtverletzungen vorliegen, wenn also zum Beispiel Termine nicht wahrgenommen werden. Die Jobcenter sollen darüber hinaus bei der Bürokratie entlastet werden und sich nicht mehr mit Rückforderungsbescheiden herumschlagen müssen, wenn jemand zu viel Geld erhalten hat. Hier soll es eine Bagatellgrenze von 50 Euro geben. Angehoben werden sollen auch Hinzuverdienstgrenzen und Weiterbildung soll stärker gefördert werden.

Höhe des Bürgergeldes steht noch nicht fest

Über einen wesentlichen Punkt muss Heil allerdings in der Regierung noch verhandeln: Die Höhe des Bürgergeldes. Der SPD-Politiker will sich für eine "angemessene Erhöhung der Regelsätze" einsetzen, die nicht der Inflation hinterherhinke, sagte er. Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene liegt im Moment bei 449 Euro. Dem Minister zufolge soll das Gesetz am 01.01.2023 in Kraft treten. Davor wird es aber zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt und anschließend dem Bundestag und dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. 

Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2022 (dpa).