Hautfarbe und Alter: Erweiterte DNA-Fahndung soll möglich werden

Die Polizei soll künftig per DNA-Analyse auch Hautfarbe und Alter von flüchtigen Tatverdächtigen ausforschen dürfen. Das Bundesjustizministerium hat nach einem Bericht der Funke-Mediengruppe vom 01.08.2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Entwurf mit anderen Ministerien abzustimmen

Der Referentenentwurf sei zur Abstimmung an die anderen Ministerien der Regierung gegeben worden. "Der Änderungsvorschlag soll die wissenschaftlich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mögliche Bestimmung der Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie des Alters des Spurenlegers erlauben", heißt es laut dem Bericht in dem Entwurf.

Biogeografische Herkunft weiterhin nicht erfassbar

Bisher ist Ermittlern nur die Erfassung des Geschlechts durch einen DNA-Test möglich. Zudem können sie einen DNA-Abgleich vornehmen, sprich DNA-Spuren vom Tatort mit bekannten Spuren abgleichen. Weiterhin nicht möglich sei es den Ermittlern, die sogenannte biogeografische Herkunft auszuwerten, heißt es in dem Bericht.

Redaktion beck-aktuell, 1. August 2019 (dpa).