Haushaltsgesetz für 2018 vorgelegt

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für den Haushalt 2018 (BT-Drs. 18/13000) eingebracht. Dies berichtete der Pressedienst des Bundestages am 31.08.2017. Der Etatentwurf sieht Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 337,5 Milliarden Euro vor. 2017 waren es jeweils 329,1 Milliarden Euro. Eine Neuverschuldung ist nicht vorgesehen. Der vorliegende Haushaltsgesetzentwurf wird allerdings nach der Bundestagswahl der Diskontinutität anheimfallen.

36,4 Milliarden Euro für Investitionen

Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sollen 2018 309 Milliarden Euro betragen (2017: 301 Milliarden Euro). Rund 8,1 Milliarden Euro sollen aus der in den vergangenen Haushaltsjahren gebildeten Rücklage für Kosten im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise entnommen werden. Größere Etatzuwächse sind in den Haushalten der Bundesministerien für Arbeit und Soziales (+3,4 Milliarden Euro auf 140,9 Milliarden Euro), Verteidigung (+1,5 Milliarden Euro auf 38,5 Milliarden Euro) sowie Wirtschaft und Energie (+252 Millionen Euro auf 7,9 Milliarden Euro) eingeplant. Größere Kürzungen im Vergleich zu 2017 sieht der Entwurf für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (-195 Millionen Euro auf 5,8 Milliarden Euro) und das Auswärtige Amt (-209 Millionen Euro auf 5,0 Milliarden Euro) vor. Im Etatentwurf sind 36,4 Milliarden Euro für Investitionen eingeplant (2017: 36,1 Milliarden). Allerdings sind wesentliche Revisionen dieser Haushaltsplanung mit Antritt einer neuen Bundesregierung in der kommenden Wahlperiode zu erwarten.

Redaktion beck-aktuell, 1. September 2017.

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