Gesetzentwurf sieht Lockerung des Kooperationsverbots vor
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass durch eine Änderung des Artikels 104c GG der Bund künftig den Ländern Mittel für "für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen" von Kommunen und Ländern "im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur" gewähren können soll. Die Bundesregierung will damit die Voraussetzungen schaffen, den sogenannten Digitalpakt Schule umzusetzen. Diese Finanzhilfen sollen befristet und degressiv ausgestaltet werden. Diese Einschränkung ist für den von der Bundesregierung vorgeschlagenen neuen Artikel 104d nicht vorgesehen. Diese Norm soll dem Bund ermöglichen, Kommunen beim sozialen Wohnungsbau finanziell unter die Arme zu greifen. Gegenstand des Gesetzentwurfes sind zudem die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in den Kommunen sowie eine Änderung mit Bezug zur Neuordnung der Zuständigkeiten bei den Bundesautobahnen.
Experten halten Verteilung der Staatseinnahmen grundsätzlich für reformbedürftig
Während der Deutsche Städtetag die Finanzbeteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur begrüßt, sprach sich er Deutsche Landkreistag gegen die Regierungsvorschläge aus. Finanzhilfen seien nicht der richtig Weg, vielmehr müssten die Kommunen finanziell grundsätzlich besser ausgestattet werden. Experten aus der Lehre halten die Primärverteilung der Staatseinnahmen für reformbedürftig und schlugen deshalb vor, die Umsatzsteuerverteilung vertikal und horizontal anzugehen. Letzteres sei nötig, da nach dem aktuellen Modus der horizontalen Verteilung wirtschaftsstarke Kommunen bevorteilt würden. Der Bundesrechnungshof präferiert, im Artikel 104b Abs. 2 GG, die Zusätzlichkeit der Bundesmittel festzuschreiben. Damit solle verhindert werden, dass der Bund durch die Finanzhilfen Ersatzinvestitionen leiste und die Länder keine eigenen Mittel aufbringen müssten. Auch er betonte, dass die Verteilung der Steuereinnahmen gegebenenfalls ein gangbarer Weg sei, um die Länder für die Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechend auszustatten.
Wissenschaftler: Einmischung des Bundes im Bildungsbereich verfassungsrechtlich bedenklich
Andere Experten aus der Wissenschaft warnten davor, dem Bund bei einer eigentlich den Ländern obliegenden Aufgabe zunehmende Mitspracherechte einzuräumen. Dies könne auf längere Sicht gegen die in Artikel 79 Abs. 3 GG normiere Ewigkeitsgarantie verstoßen. Außerdem seien Mischfinanzierungen mit Blick auf das Bundesstaatsprinzip "demokratisch bedenklich". Eine Verflechtung von Zuständigkeiten laufe der klaren Zuweisung von Verantwortung zuwider. Das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung sprach sich für ein "partizipatives Steuerungsmodell" im Bildungsbereich aus. Die Verantwortung solle zwar letztlich bei den Ländern verbleiben, Bund und Länder müssten aber gemeinsam die Rahmenbedingungen schaffen. Zeitlich befristete Hilfen seien dabei nicht zielführend. Für die Herausforderungen, die sich aus Digitalisierung, Inklusion und Disparitäten im Bildungsbereich ergeben würden, brauche es neue Konzepte, da sie aktuell in "Form eines Fleckenteppichs" bearbeitet würden.