Haushaltsausschuss bringt Finanzreform auf den Weg

Der Haushaltsausschuss hat am 31.05.2017 den Weg für eine umfassende Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für die Bundesautobahnen sowie zahlreiche weitere Vorhaben freigemacht. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung für die 13 Änderungen der Grundgesetzes (BT-Drs. 18/11131) sowie für die einfachgesetzlichen Regelungen (BT-Drs. 18/11135) erhielten in geänderter Fassung durchgehend Zustimmung von den Vertretern der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Der Bundestag wird am 01.06.2017 abschließend über das Reformpaket beraten, wie die Bundestagspressestelle mitteilte.

Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Die Gesetzentwürfe sehen laut Mitteilung eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 vor. Der bisherige Umsatzsteuervorwegausgleich sowie der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne entfallen demnach künftig. Die Finanzkraft der Länder soll vielmehr über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung sowie durch neue Bundesergänzungszuweisungen angeglichen werden. Nach der durch den Ausschuss geänderten Fassung wird auch der Bundestag nach 2030 ein Kündigungsrecht für diese Regelung haben.

Umfangreiche Änderungen auch an anderer Stelle

Wesentlich umfangreichere Änderungen haben die Koalitionsfraktionen in anderen Bereichen der Entwürfe vorgenommen, etwa bei der Steuerverwaltung oder den Prüfrechten des Bundesrechnungshofes sowie den Mitwirkungsrechten des Bundes, wenn Bundesgeld an die Länder fließt. Ebenfalls umfangreich verändert haben CDU/CSU und SPD die Pläne zur Übernahme der Autobahnverwaltung durch den Bund. Bisher wird diese von den Ländern in Bundesauftragsverwaltung übernommen.

Infrastrukturgesellschaft soll Privatisierung entgegenwirken

Die zu gründende Infrastrukturgesellschaft für Bau, Betrieb, Finanzierung, Planung und Verwaltung der Autobahnen soll nach Willen von CDU/CSU und SPD weiter gegen eine Privatisierung gesichert werden. Im Art. 90 GG soll dazu festgeschrieben werden, dass Dritte weder an den Autobahnen selbst noch an der Gesellschaft und ihren maximal zehn Tochtergesellschaften Eigentum erwerben können. In den einfachgesetzlichen Regelungen zur Infrastrukturgesellschaft wird zudem nach Willen der Koalitionsfraktionen normiert, dass die Gesellschaft als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet wird und nicht nur "zunächst", wie es im ursprünglichen Regierungsentwurf hieß.

Strenge Regeln für ÖPP-Projekte

Projekte in sogenannter öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) werden grundgesetzlich für das Gesamtnetz oder wesentliche Teile davon in einzelnen Ländern ausgeschlossen. Einfachgesetzlich wird die Länge von ÖPP-Projekten von der Koalition auf 100 Kilometer begrenzt. Die Änderungen von CDU/CSU und SPD sehen zudem erweiterte Kontroll- und Mitwirkungsrechte für Bundestag und Bundesrechnungshof vor. Die Gesellschaft soll zudem nicht kreditfähig sein und ihre Mittel über den Bundeshaushalt zugewiesen bekommen.

Unterschiedliche Abstimmung bei der Opposition

Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten in einzelner Abstimmung über die Grundgesetzänderungen je nach Regelungsgegenstand unterschiedlich ab. Der Entwurf des Begleitgesetzes fiel bei den Linken durch, die Grünen enthielten sich.

Redaktion beck-aktuell, 1. Juni 2017.