Die Einnahmen, die überwiegend auf das zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehörende Deutsche Patent- und Markenamt entfallen, sollen bei 666,08 Millionen Euro liegen und damit um 25,8 Millionen Euro höher ausfallen als in diesem Jahr. 154,21 Millionen Euro davon steuert das Bundesamt für Justiz bei.
Die Ausgaben für das Deutsche Patent- und Markenamt sollen 2014 mit 252,82 Millionen Euro weitgehend stabil bleiben. Das Ministerium selbst will 10,47 Millionen Euro einsparen und landet dann bei 113,46 Millionen Ausgaben. Hinzu kommen für das Bundesamt für Justiz 99,39 Millionen Euro, 417.000 Euro weniger als im laufenden Jahr.
Kürzungen bei Zuschüssen und der Generalbundesanwaltschaft
Stark gekürzt wird bei einigen Zuschüssen und Zuwendungen aus dem Kapitel "Sonstige Bewilligungen". Statt rund 30,5 Millionen Euro stehen nur noch 26,13 Millionen Euro zur Verfügung. Das macht sich bemerkbar: Statt fast 2,5 Millionen Euro stehen für "Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen" nur noch 264.000 Euro bereit.
Und 1,12 Millionen Euro statt 3,22 Millionen Euro im Vorjahr müssen für die "Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und rechtspolitischer Vorhaben" reichen.
Deutlich geringer fällt laut Regierungsentwurf der Ausgabeansatz des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof aus. Nach 65,38 Millionen Euro in 2023 sind im kommenden Jahr 58,24 Millionen Euro veranschlagt. Grund hierfür unter anderem deutlich geringer ausfallende Verwaltungskostenerstattungen an die Länder.
Wenig Veränderungen bei den Bundesgerichten
Kaum Veränderungen gibt es bei den Ausgaben des Bundesgerichtshofs, die 2024 54,86 Millionen Euro betragen sollen, und beim Bundesverwaltungsgericht mit geplanten Ausgaben in Höhe von 25,04 Millionen Euro. Der Ausgabeansatz für den Bundesfinanzhof soll aufgrund steigender Personalausgaben um 1,2 Millionen Euro auf 19,92 Millionen Euro wachsen. Ebenfalls steigende Personalausgaben begründen im Wesentlichen den Anstieg der Ausgaben des Bundespatentgerichtes, für das 2024 15,98 Millionen Euro etatisiert sind.
Wie im laufenden Jahr sind 50 Millionen Euro für “Maßnahmen der Digitalisierungsinitiativen für die Justiz“ im Haushalt gesperrt eingestellt. Für die Aufhebung der Sperre ist eine Einwilligung des Haushaltsausschusses notwendig. 35 Millionen Euro sind für “Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen das EU-Recht“ eingeplant, weil die Whistleblower-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt wurde.
Der Etat des soll am 07.09.2023 erstmalig im Bundestag beraten werden.