Passwörter bleiben weiterhin verschlüsselt
Künftig solle im Gesetzentwurf explizit stehen, dass Passwörter weiterhin verschlüsselt abgelegt und gespeichert werden, sagte Lambrecht. Die geplante Befugnis von Behörden, die Herausgabe von Nutzer-Passwörtern zu verlangen, war auf heftige Kritik gestoßen. Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber hatte in seiner Stellungnahme vor "gravierenden Eingriffen in Grundrechte" gewarnt. Das Ministerium hatte bisher argumentiert, dass diese Regelung bereits durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung festgeschrieben sei.
Passwortherausgabe nur bei Verfolgung schwerster Straftaten
Ebenso solle im Gesetzentwurf klargestellt werden, dass eine Herausgabe von Passwörtern "nur bei der Verfolgung von schwersten Straftaten in Frage kommt". Als Beispiele nannte Lambrecht die Verfolgung von Kindesmissbrauch, Mord und Terrorismus. "Es muss bei einer solchen Abfrage immer eine Verhältnismäßigkeit geben zwischen der Tiefe des Eingriffs und der Schwere der Straftat." Bisher war dies im Gesetzentwurf nicht ausdrücklich erwähnt.
Zeitplan für Gesetz steht
"Mir geht es darum, dass es eine hohe Akzeptanz für dieses wichtige Gesetzespaket gibt“, sagte die Justizministerin dem ZDF. Daher wolle sie sich einer Forderung nach "Klarstellung" auch "nicht verschließen“. Ungeachtet der Überarbeitung will die SPD-Politikerin am Zeitplan festhalten: Am 19.02.2020 solle das Gesetz vom Bundeskabinett beschlossen werden, sagte sie.
Ausweitung der Meldepflicht birgt auch Gefahren
Kritik am Gesetz hatte es auch in anderen Punkten gegeben. So hatten Diensteanbieter der IT-Branche bemängelt, dass durch eine geplante Ausweitung der Meldepflicht an eine Zentralstelle des Bundeskriminalamts die Strafverfolgungsbehörden überschwemmt und faktisch lahmgelegt würden. Die Anbieter hatten gefordert, die Meldepflicht auf bestimmte, besonders demokratieschädliche Tatbestände wie Volksverhetzung oder Propaganda verfassungswidriger Organisationen zu beschränken, um einen Kollaps der Strafverfolgung zu verhindern.