Um Hasskriminalität im Internet effektiv zu bekämpfen, fordert der Deutsche Richterbund (DRB) eine gesetzliche Pflicht für soziale Netzwerke, Strafverfolgern bei Verdacht auf Straftaten Auskunft über Nutzerdaten zu geben. Das Fehlen einer solchen Pflicht im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) führe zu einer "faktischen Strafbarkeitslücke", beklagte DRB-Hauptgeschäftsführer Sven Rebehn in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) am 01.10.2019.
Rebehn: Behörden erhalten oft keine Auskunft über Nutzeridentität
Rebehn kritisiert laut NOZ, dass die inländischen Auskunftsstellen der Netzwerke Nutzerdaten bei einem Verdacht auf Straftaten häufig nicht herausgäben. Facebook speise Behörden oft mit der inhaltsleeren Auskunft ab, dass ein Rechtshilfeersuchen an die USA zu richten sei. Dies sei aber aufgrund der dortigen Rechtslage oft aussichtslos.
Rebehn begrüßt angekündigte Verschärfung des NetzDG
Rebehn begrüßt in der NOZ die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) angekündigte Verschärfung des NetzDG, wonach soziale Netzwerke alle Fälle von Volksverhetzungen oder Morddrohungen künftig von sich aus direkt den Staatsanwaltschaften melden müssen sollen. Rebehn weist in der NOZ aber darauf hin, dass es ausreichend Personal braucht, um Meldungen zügig bearbeiten zu können. Bereits heute fehlten bundesweit aber Hunderte von Staatsanwälten.
Redaktion beck-aktuell, 2. Oktober 2019.
Aus der Datenbank beck-online
Löber/Roßnagel, Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Umsetzung, MMR 2019, 7
Beurskens, "Hate-Speech" zwischen Löschungsrecht und Veröffentlichungspflicht, NJW 2018, 3418
Guggenberger, Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Anwendung, NJW 2017, 2577
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