Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Hasskriminalität im Internet besser verfolgen zu können. Anbieter sozialer Netzwerke sollen künftig verpflichtet werden, den Strafverfolgungsbehörden Auskunft über Urheber von Hasspostings zu geben - auch dann, wenn sie ihren Firmensitz im Ausland haben oder die abgefragten Daten dort gespeichert sind. In einer am 13.03.2020 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.
Marktortprinzip statuieren
Auf nationaler Ebene müsse die Bundesregierung dazu das so genannte Marktortprinzip statuieren, so die Länderkammer in ihrer Entschließung. Auf europäischer Ebene solle sie sich für einen grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen einsetzen.
Ermittlungen sollen beschleunigt werden
Bei der Verfolgung von Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzung in den sozialen Netzwerken hätten die Ermittlungsbehörden derzeit oft Probleme, die - häufig unter Pseudonymen auftretenden - Urheber strafrechtlich relevanter Inhalte zu ermitteln. Die größten Anbieter sozialer Netzwerke hätten ihren Sitz im Ausland und verwiesen bei Auskunftsverlangen deutscher Behörden häufig auf den Rechtshilfeweg über die landeseigenen Justizbehörden. Entsprechende Ersuchen würden dann - wenn überhaupt - erst nach Monaten beantwortet.
Bundesregierung entscheidet
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheide, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristvorgaben hierzu gebe es nicht.
Redaktion beck-aktuell, 13. März 2020.
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Zum Thema im Internet
Die Entschließung des Bundesrates (Drs.-Nr.: 65/20) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundesrates, ebenso eine dazugehörige Ausschussempfehlung (Drs.-Nr.: 65/1/20) und einen Plenarantrag (Drs.-Nr.: 65/2/20).
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