Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter sollen verpflichtet werden, Drohungen, Straftaten und Hetze im Netz an die Behörden zu melden. Wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen, drohen den Plattformen nach einem neuen Gesetzentwurf des Justizministeriums Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Die Justizministerin setzt damit einen Teil eines Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität um, das das Kabinett Ende Oktober 2019 beschlossen hatte.
Verschärfung bei Drohungen im Netz
"Wer im Netz hetzt und droht, wird in Zukunft härter und effektiver verfolgt", kündigte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am 13.12.2019 an. Zu häufig habe man zuletzt beobachten müssen, dass aus Worten Taten wurden, dass nach Hass im Netz sogar ein Mord geschehe. Lambrecht will, dass nicht nur eine Morddrohung, sondern auch die Drohung mit Körperverletzung künftig als Straftat geahndet wird. Wer anderen im Internet öffentlich mit Körperverletzung droht, muss dann mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen, bei Morddrohungen mit bis zu drei Jahren. Außerdem soll die Billigung angekündigter Straftaten strafbar werden.
Redaktion beck-aktuell, 13. Dezember 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Löber/Roßnagel, Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Umsetzung, MMR 2019, 7
Beurskens, "Hate-Speech" zwischen Löschungsrecht und Veröffentlichungspflicht, NJW 2018, 3418
Wandtke, Persönlichkeitsschutz versus Internet, MMR 2019, 142
OLG München, Löschungsklausel eines sozialen Netzwerks in der Inhaltskontrolle – „Hassrede“, NJW 2018, 3115
Pille, Der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit im Internet, NJW 2018, 3545
Ceffinato, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internetplattformbetreibern,
JuS 2017, 403
Aus dem Nachrichtenarchiv
Hasskriminalität im Internet: Deutscher Richterbund rügt „faktische Strafbarkeitslücke”, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.10.2019,
becklink 2014300
Justizministerin Lambrecht gegen Klarnamenpflicht im Netz, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.09.2019, becklink 2014130
Sonderermittler bringt Internet-Hetzer vor Gericht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.07.2019, becklink 2013709
EuGH-Generalanwalt: Facebook muss bei rechtswidrigen Hasskommentaren auch nach wort- und sinngleichen Kommentaren suchen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.06.2019, becklink 2013291