Frankreich will dem deutschen Beispiel beim Umgang mit Hass im Netz folgen. Die französische Nationalversammlung billigte am 09.07.2019 mit sehr großer Mehrheit einen Gesetzentwurf, der Plattformen im Netz dazu verpflichtet, hasserfüllte Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einem Hinweis zu löschen. Die Abgeordneten votierten in erster Lesung mit 434 zu 33 Stimmen für den Gesetzentwurf.
Deutsche Regelung: Löschpflicht im NetzDG geregelt
In Deutschland gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es schreibt ebenfalls vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen - und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. Außerdem müssen die Plattformen konkrete Anlaufstellen benennen, bei denen man Hasspostings melden kann. Es drohen Strafen in Millionenhöhe. Das Gesetz hatte immer wieder für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Betreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren.
Frankreich will eigene Staatsanwaltschaft und eigenes Gericht
Der französische Gesetzestext sieht nun vor, dass Plattformen mit den Gerichten zusammenarbeiten müssen. Für die Bekämpfung von Hass im Netz sollen künftig eine eigene Staatsanwaltschaft und ein eigenes Gericht zuständig sein. Ende Juni hatte sich Facebook bereiterklärt, künftig bei Hasskommentaren in dem sozialen Netzwerk die IP-Adressen an französische Gerichte zu übermitteln. Mit der IP-Adresse kann man die Rechner im Netz und damit häufig die Computer-Anwender ausfindig machen, weil die Adressen einem bestimmten Online-Anschluss zugeordnet sind.
Meldesystem soll verbessert werden
Außerdem soll dem französischen Gesetzestext zufolge das Meldesystem für Nutzer einfacher und einheitlicher werden. Ähnlich wie in Deutschland soll den Plattformen eine empfindliche Strafe drohen, wenn sie entsprechende Inhalte nicht entfernen - und zwar bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes.
Redaktion beck-aktuell, 11. Juli 2019 (dpa).
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EuGH, Keine Pflicht für Betreiber sozialer Netzwerke zu umfassenden Überwachungs- und Filtersystemen, BeckRS 2012,80348
Beurskens, "Hate-Speech" zwischen Löschungsrecht und Veröffentlichungspflicht, NJW 2018, 3418
Kersten, Anonymität in der liberalen Demokratie, JUS 2017, 193
Heidrich/Scheuch, Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Anatomie eines gefährlichen Gesetzes, DSRITB 2017, 305
Richter, Das NetzDG - Wunderwaffe gegen "Hate Speech" und "Fake News" oder ein neues Zensurmittel?, ZD-Aktuell 2017,05623
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