Trusted Flagger, was so viel wie vertrauenswürdige Hinweisgeber bedeutet, sind Bestandteil des europarechtlichen Digital Services Act (DSA). Nach einer Meldung über ihr Online-Formular prüft die jeweilige Stelle den Sachverhalt und meldet ihn gegebenenfalls weiter an die jeweilige Plattform oder den jeweiligen Dienst.
Aber warum sollte man mutmaßliche rechtswidrige Inhalte nicht einfach direkt in Eigenregie an die jeweilige Plattform melden? Dafür gibt es einen stichhaltigen Grund: Kommt die Meldung von einem anerkannten Trusted Flagger, muss der Betreiber der jeweiligen Plattform diese vorrangig behandeln und unverzüglich Maßnahmen wie etwa das Löschen von Inhalten ergreifen, erklärt die Bundesnetzagentur, die für Deutschland als nationale Aufsichtsbehörde Trusted Flagger zertifiziert.
Zahl der zertifizierten Meldestellen wächst auf vier an
Bislang war nur die auf Hass und Hetze spezialisierte Meldestelle "Respect" der Jugendstiftung Baden-Württemberg zertifiziert. Jüngst hat die Bundesnetzagentur aber drei weitere vertrauenswürdige Hinweisgeber zugelassen: Zum einen "Hateaid" mit dem Schwerpunkt digitale Gewalt, Betrug und Täuschung, insbesondere auf Social-Media-Plattformen. Weiterhin die Verbraucherzentrale Bundesverband mit Fokus auf Online-Marktplätze und Social-Media-Plattformen zu den Themen Verbraucherrechte, Produktsicherheit, Online-Handel und Betrug. Auch der Bundesverband Onlinehandel mit Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz und unlauterer Wettbewerb, insbesondere auf Online-Marktplätzen ist nun zertifiziert. Der Verband nimmt in erster Linie Meldungen seiner Mitglieder entgegen. Dabei handelt es sich meist um Plagiatsvorwürfe oder mutmaßliche Wettbewerbsverstöße.
Wenn Plattformen nicht löschen, müssen sie dies begründen
Weder die Bundesnetzagentur noch die Trusted Flagger entfernen selbst Inhalte oder ordnen die Entfernung an. Die jeweilige Plattform oder der jeweilige Dienst entscheiden selbst, ob sie ein Angebot oder einen Inhalt löschen. Wenn Plattformen entscheiden, einen Inhalt nicht zu entfernen, müssen sie ihre Entscheidung aber begründen.
Die Entscheidung oder getroffene Maßnahme einer Plattform kann jederzeit durch eine Beschwerde des Meldenden oder Betroffenen bei der Plattform selbst, durch eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle oder durch Gerichte überprüft werden, erklärt die Bundesnetzagentur. Die endgültige Beurteilung, ob Inhalte rechtswidrig sind und entfernt werden müssen beziehungsweise zu Recht (nicht) entfernt wurden, liegt natürlich bei den Gerichten.