Hartz IV: Hinzuverdienst-Möglichkeiten sollen überprüft werden

Die Regelungen über Hinzuverdienst-Möglichkeiten von Hartz-IV-Empfängern kommen auf den Prüfstand. Die Arbeits- und Sozialminister stimmten auf ihrer Konferenz in Rostock am 28.11.2019 einem entsprechenden Vorschlag aus Schleswig-Holstein zu. "Um die Anreize zu erhöhen und den Betroffenen den Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern, müssen wir das bestehende System reformieren", sagte Arbeits-Staatssekretär Thilo Rohlfs (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. Weitere Leistungen wie Wohn- und Kindergeld müssten dabei in den Blick genommen werden.

Hinzuverdienstgrenze derzeit bei 100 Euro

Bislang dürfen Bezieher von Hartz IV nur 100 Euro ohne Abstriche hinzuverdienen. Einkünfte, die diesen Betrag übersteigen, werden zu 80% auf die Grundsicherung angerechnet. Mit Experten aus Wissenschaft, Praxis und Sozialgerichtsbarkeit soll das Gesetz angepasst werden, wie Rohlfs sagte.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2019 (dpa).

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