Die Regelungen über Hinzuverdienst-Möglichkeiten von
Hartz-IV-Empfängern kommen auf den Prüfstand. Die Arbeits- und
Sozialminister stimmten auf ihrer Konferenz in Rostock am 28.11.2019 einem entsprechenden Vorschlag aus Schleswig-Holstein zu. "Um die
Anreize zu erhöhen und den Betroffenen den Weg in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern, müssen
wir das bestehende System reformieren", sagte Arbeits-Staatssekretär
Thilo Rohlfs (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. Weitere Leistungen
wie Wohn- und Kindergeld müssten dabei in den Blick genommen werden.
Hinzuverdienstgrenze derzeit bei 100 Euro
Bislang dürfen Bezieher von Hartz IV nur 100 Euro ohne Abstriche
hinzuverdienen. Einkünfte, die diesen Betrag übersteigen, werden zu
80% auf die Grundsicherung angerechnet. Mit Experten aus
Wissenschaft, Praxis und Sozialgerichtsbarkeit soll das Gesetz
angepasst werden, wie Rohlfs sagte.
Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2019 (dpa).