Hartz-IV-Empfänger müssen wieder mit Sanktionen rechnen, sollten sie gegen Auflagen der Jobcenter verstoßen. Eine entsprechende Weisung hat die Bundesagentur für Arbeit in Absprache mit dem Bundesarbeitsministerium am 02.07.2020 an die Jobcenter herausgegeben. Hintergrund ist die Wiederöffnung der Jobcenter für Publikumsverkehr. Die Sanktionen waren vor allem deswegen ausgesetzt, weil Betroffene wegen Corona nicht in die Jobcenter kommen konnten.
Redaktion beck-aktuell, 3. Juli 2020 (dpa).
Janda, Das „Sanktionsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts und die Leistungseinschränkungen im AsylbLG – Welche Grenzen setzt das Recht auf Existenzsicherung?, info also 2020, 103
Schifferdecker/Brehm, Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts: Befriedung eines erbitterten Konflikts, NZS 2020, 1
BVerfG, Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig, BeckRS 2019, 26651, mit Anmerkung von Bienert in FD-SozVR 2019, 422342
Kreßel, Mitwirkungspflichten und Sanktionen bei der Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen, NZS 2019, 730
Landesarbeitsminister der Union: Vollständiger Leistungsentzug bei Hartz IV muss möglich sein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.02.2020, becklink 2015395
Nach Sanktions-Urteil des BVerfG: Heil kündigt Hartz-IV-Reform an, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.01.2020, becklink 2015121
Nach BVerfG-Urteil: Hartz-IV-Leistungen werden höchstens um 30% gekürzt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.11.2019, becklink 2014837
Nach Hartz-IV-Urteil des BverfG: BfA-Chef will rasch über Folgen reden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.11.2019, becklink 2014610
BVerfG, Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.11.2019, becklink 2014591