Weitere Einschränkung von Verfahrensrechten
DAV und BRAK rügen weitere Einschränkungen von Rechten der Antragsteller/innen in dem Entwurf. Der DAV beanstandet etwa die Erweiterung der Möglichkeiten, einen Asylantrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen. Ferner sieht er das zentrale Verfahrenselement der Anhörung entwertet. Er kritisiert den geplanten Einsatz von Videotechnik in der Anhörung und die Verlagerung des Fragerechts der Bevollmächtigten an das Ende der Anhörung. Die BRAK moniert, dass beispielsweise der bedingte Beweisantrag zum gesetzlichen Regelfall erklärt werden soll, wodurch eine Stellungnahme und gegebenenfalls sich an eine Ablehnung anschließende weitere Beweisanträge unmöglich würden. Im Gegenzug dazu würden die Berufungszulassungsgründe – entgegen langjähriger Forderung von Migrationsrechtlern – nicht erweitert. Ein Urteil, bei welchem ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit bestünden, bleibe somit unangreifbar. "Das ist nicht nur in der Sache selbst abzulehnen, sondern öffnet Tür und Tor hinsichtlich der Ablehnungsmöglichkeit als offensichtlich unbegründet", so Remmers. Auch der DAV bemängelt, dass sich im Entwurf trotz zahlreicher Forderungen aus Anwaltschaft und Richterschaft keine Verbesserungen im Berufungszulassungs- und Beschwerderecht fänden.
Keine Beschleunigungs-, sondern Verzögerungseffekte
Beide Verbände halten die geplanten Änderungen zudem für kontraproduktiv. Laut DAV werden die meisten der im Entwurf enthaltenen Vorschläge zu einem Zeit- und Qualitätsverlust bei den Verfahren führen. Die BRAK rechnet mit einer massiv ansteigenden Zahl der Eilantragsverfahren, was durch die ohnehin belasteten Gerichte kaum zu bewältigen sein dürfte. "Diese Folge läuft dem klar erklärten Ziel der Beschleunigung von Verfahren ganz offensichtlich zuwider", meint BRAK-Vizepräsident Thomas Remmers. "Die Rückkehr zum allgemeinen Verwaltungsprozessrecht ist überfällig", so Gisela Seidler, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Migrationsrecht. "Stattdessen soll zusätzliches Sonderrecht für die Asylverfahren geschaffen werden." Auch die BRAK lehnt weitere Spezialgesetze, die Verfahrensrechte einschränken, ab. Für eine Beschleunigung bestehe gar kein Bedarf, neue Verfahren dauerten durchschnittlich nur etwa drei Monate. Zudem sei es angesichts der geplanten Ersetzung der Asylverfahrensrichtlinien durch eine EU-Verordnung im Zuge der GEAS-Reform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) unsinnig, "die bestehenden gesetzlichen Regelungen jetzt noch übereilt und nicht in Gänze durchdacht zu ändern und durch vage, unscharfe und auch mit geltendem deutschem Recht nicht zu vereinbarende Bestimmungen zu ersetzen, die nicht lange Bestand haben werden."